Page 22 - Ärzteblatt Sachsen, Januar 2026
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MITTEILUNGEN DER SÄV
Beitragssätze und Konzerte und
Bemessungsgrenzen Ausstellungen
für Mitglieder Ausstellungen im Foyer und in der 4. Etage
der Sächsischen Landesärztekammer
VORSCHAU
Beitragssatz ab 01.01.2026:* 18,60 %
MEDIZIN TRIFFT KUNST
Beitragsbemessungsgrenze 8 .450,00 EUR/Monat Gemälde und Arbeiten auf
ab 01.01.2026: 101 .400,00 EUR/Jahr Papier von malenden Ärztinnen
und Ärzten (Teil 1)
Für die Sächsische Ärzteversorgung ergeben sich damit satzungsgemäß 23 . Januar bis 10 . April 2026
folgende Beitragswerte: Vernissage: 22 . Januar 2026, 19 .30 Uhr
Regelbeitrag 1 .571,70 EUR/Monat
Mindestbeitrag 157,17 EUR/Monat
halber Mindestbeitrag 78,59 EUR/Monat
Einzahlungshöchstgrenze** 47 .151,00 EUR/Jahr
* Bei Angestellten, die von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung
be freit sind, übernimmt der Arbeitgeber gemäß § 172 a SGB VI einen Zuschuss in Höhe von 50 %
der Beiträge .
** Für Pflichtbeiträge und freiwillige Mehrzahlungen (gilt nicht bei Anwendung der persönlichen Bei-
tragsgrenze nach § 22 SSÄV) .
Zahlung von Versorgungsleistungen
Die Zahlung der Versorgungsleistungen erfolgt ausschließlich bargeldlos durch
Überweisung auf das Konto des Ruhegeldempfängers und wird immer zum Mo-
natsanfang für den laufenden Monat angewiesen . Der tatsächliche Zahlungsein-
gang auf Ihrem Konto ist abhängig von der Empfängerbank und kann variieren .
Der Nachweis über die im Jahr 2025 gezahlten Versorgungsleistungen wird Ihnen
spätestens bis zum 31 . März 2026 zugesandt .
Beitragssätze für Leistungsempfänger
Gesetzliche Krankenversicherung und Ersatzkassen
Allgemeiner Beitragssatz ab 01 .01 .2026 14,60 %
Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz 2,90 %*
Beitragsbemessungsgrenze 5 .812,50 EUR/Monat Medizin trifft Kunst . Gemälde und Arbeiten auf
Pflegeversicherung Papier von malenden Ärztinnen und Ärzten (Teil 1)
Beitragssatz ab 01 .01 .2026** 3,60 %**
Beitragssatz für Kinderlose 4,20 % Junge Matinee
Beitragsbemessungsgrenze 5 .812,50 EUR/Monat 19 . April 2026, 11 .00 Uhr
* Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz ist eine Richtgröße für die Krankenkassen bei der Fest- Es musizieren Studierende der Hochschule
legung ihrer individuellen Zusatzbeitragssätze . für Musik „Carl Maria von Weber“, Dresden
** Eltern mit mehr als einem Kind werden entlastet . Der Beitrag zur Pflegeversicherung wird ab dem
zweiten Kind um 0,25 Prozent pro Kind gesenkt . Ab dem fünften Kind bleibt es bei einer Entlastung
in Höhe eines Abschlags von insgesamt 1,0 Prozent . Der Abschlag gilt nur bis zum Ablauf des Eintrittspreise (vor Ort zahlbar):
Monats, in dem das jeweilige Kind das 25 . Lebensjahr vollendet hat . 4 Euro/2 Euro (für Schüler und Studenten)
Im Anschluss an das Konzert wird ein
Betriebswirtin (VWA) Anke Schleinitz Mittagsbuffet angeboten (kostenpflichtig) .
Sächsische Ärzteversorgung
Leiterin Geschäftsbereich Versicherungsbetrieb Nähere Informationen und Tisch-
E-Mail gbm@saev .de reservierung unter Tel . 0351 8267-110 .
22 Ärzteblatt Sachsen 1|2026

