Page 22 - Ärzteblatt Sachsen, Januar 2026
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MITTEILUNGEN DER SÄV



        Beitragssätze und                                                         Konzerte und

        Bemessungsgrenzen                                                         Ausstellungen

        für Mitglieder                                                            Ausstellungen im Foyer und in der 4. Etage
                                                                                  der Sächsischen Landesärztekammer

                                                                                  VORSCHAU
        Beitragssatz ab 01.01.2026:*        18,60 %
                                                                                  MEDIZIN TRIFFT KUNST
        Beitragsbemessungsgrenze            8 .450,00 EUR/Monat                   Gemälde und Arbeiten auf
        ab 01.01.2026:                      101 .400,00 EUR/Jahr                  Papier von malenden Ärztinnen
                                                                                  und Ärzten (Teil 1)
        Für die Sächsische Ärzteversorgung ergeben sich damit satzungsgemäß       23 . Januar bis 10 . April 2026
        folgende Beitragswerte:                                                   Vernissage: 22 . Januar 2026, 19 .30 Uhr
        Regelbeitrag                        1 .571,70 EUR/Monat
        Mindestbeitrag                      157,17 EUR/Monat
        halber Mindestbeitrag               78,59 EUR/Monat
        Einzahlungshöchstgrenze**           47 .151,00 EUR/Jahr
        *  Bei Angestellten, die von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung

          be freit sind, übernimmt der Arbeitgeber gemäß § 172 a SGB VI einen Zuschuss in Höhe von 50 %
          der Beiträge .
        ** Für Pflichtbeiträge und freiwillige Mehrzahlungen (gilt nicht bei Anwendung der persönlichen Bei-
          tragsgrenze nach § 22 SSÄV) .
        Zahlung von Versorgungsleistungen
        Die Zahlung der Versorgungsleistungen erfolgt ausschließlich bargeldlos durch
        Überweisung auf das Konto des Ruhegeldempfängers und wird immer zum Mo-
        natsanfang für den laufenden Monat angewiesen . Der tatsächliche Zahlungsein-
        gang auf Ihrem Konto ist abhängig von der Empfängerbank und kann variieren .
        Der Nachweis über die im Jahr 2025 gezahlten Versorgungsleistungen wird Ihnen
        spätestens bis zum 31 . März 2026 zugesandt .


        Beitragssätze für Leistungsempfänger
        Gesetzliche Krankenversicherung und Ersatzkassen
        Allgemeiner Beitragssatz ab 01 .01 .2026  14,60 %
        Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz   2,90 %*
        Beitragsbemessungsgrenze            5 .812,50 EUR/Monat                   Medizin trifft Kunst . Gemälde und Arbeiten auf
        Pflegeversicherung                                                        Papier von malenden Ärztinnen und Ärzten (Teil 1)
        Beitragssatz ab 01 .01 .2026**      3,60 %**
        Beitragssatz für Kinderlose         4,20 %                                Junge Matinee
        Beitragsbemessungsgrenze            5 .812,50 EUR/Monat                   19 . April 2026, 11 .00 Uhr

        *  Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz ist eine Richtgröße für die Krankenkassen bei der Fest-  Es musizieren Studierende der Hochschule
          legung ihrer individuellen Zusatzbeitragssätze .                        für Musik „Carl Maria von Weber“, Dresden
        ** Eltern mit mehr als einem Kind werden entlastet . Der Beitrag zur Pflegeversicherung wird ab dem
          zweiten Kind um 0,25 Prozent pro Kind gesenkt . Ab dem fünften Kind bleibt es bei einer Entlastung
          in Höhe eines Abschlags von insgesamt 1,0 Prozent . Der Abschlag gilt nur bis zum Ablauf des   Eintrittspreise (vor Ort zahlbar):
            Monats, in dem das jeweilige Kind das 25 . Lebensjahr vollendet hat .  4 Euro/2 Euro (für Schüler und Studenten)

                                                                                  Im Anschluss an das Konzert wird ein
                                                    Betriebswirtin (VWA) Anke Schleinitz  Mittagsbuffet angeboten (kostenpflichtig) .
                                                          Sächsische Ärzteversorgung
                                             Leiterin Geschäftsbereich Versicherungsbetrieb  Nähere Informationen und Tisch-
                                                              E-Mail gbm@saev .de  reservierung unter Tel . 0351 8267-110 .


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