Beschwerden müssen im Original oder per Fax mit Unterschrift und Schweigepflichtentbindungserklärung und im Fall der Beschwerde für Dritte, mit Vollmacht und Schweigepflichtsentbindung, vorliegen. Können Sie Ihr unterzeichnetes Schreiben nebst Anlagen einscannen, steht einer Übermittlung per E-Mail an ra(at)slaek.de nichts entgegen.
Nach Maßgabe des § 3 a Abs. 2 Nr. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz ist auch die Einreichung als elektronisches Dokument per De-Mail an dresden(at)slaek.de-mail.de möglich.
Ein Musterformular für die Schweigepflichtentbindungserklärung finden Sie hier: Patientenbeschwerden(öffnet in neuem Fenster)