Satzung Fortbildung und Fortbildungszertifikat der Sächsischen Landesärztekammer

7. Bearbeitungsgebühren
    • 7.1. Die Erhebung und Höhe der Bearbeitungsgebühren für die Prüfung auf Anerkennung von Veranstaltungen ergibt sich aus der Gebührenordnung der Sächsischen Landesärztekammer.
    • 7.2. Für Veranstaltungen, die in Kooperation mit der Sächsischen Landesärztekammer durchgeführt werden oder bei denen die Sächsische Landesärztekammer als Mitverantwortlicher auftritt, müssen keine Bearbeitungsgebühren entrichtet werden.