©AdobeStock/shevchukandrey
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Fachsprachenprüfung

Für die Erteilung der Approbation oder einer Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufs (Berufserlaubnis) ist eine Voraussetzung, dass der Antragsteller über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt (vgl. § 3 Absatz 1 Nr. 5 Bundesärzteordnung).

Nach dem Beschluss der 87. Gesundheitsministerkonferenz vom 26./27.06.2014 müssen Ärztinnen und Ärzte auf der nachgewiesenen Grundlage des Sprachniveaus B2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER-B2) über Fachsprachenkenntnisse im berufsspezifischen Kontext orientiert am Sprachniveau C1 verfügen.

Die Landesdirektion Sachsen als zuständige Approbationsbehörde hat die Sächsische Landesärztekammer seit dem 1. Mai 2016 mit der Durchführung der Fachsprachenprüfungen beauftragt. Diese finden in der Sächsischen Landesärztekammer, Schützenhöhe 16, 01099 Dresden statt.

Wer muss eine Fachsprachenprüfung absolvieren?

Die Approbationsbehörde hat bei der Prüfung eines Antrages auf Erteilung der Approbation als Arzt zu prüfen, ob der Antragsteller über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt. Der Antragsteller muss über Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen, die für eine umfassende medizinische Tätigkeit notwendig sind. Er muss sich spontan und weitgehend fließend insbesondere mit Patienten und Kollegen angemessen verständigen sowie komplexe Texte und Fachdiskussionen zu medizinischen Themen verstehen und wiedergeben können (berufsbezogene Sprachkenntnisse der Niveaustufe C1 des "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen" GER). Die vorhandenen Kenntnisse der deutschen Sprache sind mit dem Antrag auf Erteilung der Approbation nachzuweisen.

Über die für die Berufsausübung erforderlichen fachspezifischen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt ein Antragsteller in der Regel dann, wenn er

  • Deutsch in Wort und Schrift fließend (z. B. als Muttersprache) beherrscht,
  • den Abschluss einer mindestens zehnjährigen allgemeinbildenden Schulbildung an einer deutschen Schule erworben hat,
  • den Abschluss einer mindestens dreijährigen Berufsausbildung in deutscher Sprache erworben hat oder
  • als Arzt erfolgreich an einer Eignungsprüfung nach § 3 Abs. 2 Satz 7 Bundesärzteordnung (BÄO) oder Kenntnisprüfung nach § 3 Abs. 3 Satz 3 BÄO teilgenommen hat.

Fachsprachentests für Ärztinnen und Ärzte werden nur auf Veranlassung der sächsischen Approbationsbehörde (Landesdirektion Sachsen) durch die Sächsische Landesärztekammer durchgeführt. Die Approbationsbehörde prüft neben allen übrigen Voraussetzungen für die Erteilung einer Approbation oder einer Berufserlaubnis, ob der Antragsteller mindestens über ein allgemeines Sprachniveau der Stufe GER-B2 verfügt und ob ein Fachsprachentest erforderlich ist.

Ablauf der Fachsprachenprüfung

Die Prüfung ist praxisnah gestaltet. Sie findet in Form einer Einzelprüfung statt und dient zur Feststellung der für den Arztberuf erforderlichen Fachsprachenkenntnisse in der mündlichen und schriftlichen Kommunikation. Die Prüfungskommission besteht aus drei Mitgliedern, davon sind mindestens zwei Ärzte.

Die Prüfung gliedert sich in drei Teile mit jeweils ca. 20 Minuten Dauer. Zu Beginn stellt sich die Prüfungskommission vor und bittet auch Sie, sich kurz vorzustellen (bisheriger Werdegang, weitere Ziele).

Arzt-Patienten-Gespräch
Sie führen mit einem Patienten ein Anamnesegespräch durch, wie es Ihnen aus Ihrem Behandlungsalltag bekannt ist. Die Rolle des Patienten übernimmt ein Mitglied der Prüfungskommission. Dieser wird Ihnen vorgegebene Informationen über seinen Gesundheitszustand machen. Sie können sich hierzu Notizen, gegebenenfalls auch in Ihrer Muttersprache anfertigen. Erläutern Sie dem Patienten Ihre Verdachtsdiagnosen und machen Sie Vorschläge zu weiteren Untersuchungswegen/Behandlungsmöglichkeiten. Reagieren Sie auf mögliche Rückfragen des Patienten. Hierbei ist eine für Patienten und Angehörige (also medizinische Laien) verständliche Sprache zu wählen.

Schriftliche Dokumentation/Arztbericht
Im zweiten Teil sollen Sie die Anamnese und das weitere Vorgehen schriftlich und in Deutsch in ganzen Sätzen dokumentieren. Dafür erhalten Sie ein vorbereitetes strukturiertes Formular. Die von Ihnen während des Arzt-Patienten-Gespräches gemachten Aufzeichnungen können Sie benutzen. Ebenso wird ein medizinisches Fachwörterbuch zur Verfügung gestellt. Weitere Hilfsmittel dürfen nicht verwendet werden. Ziel ist die Erfüllung der allgemeinen Dokumentationspflicht sowie eine verständliche und vollständige Information der weiter behandelnden Ärzte.

Arzt-Arzt-GesprächIm nächsten Teil stellen Sie den Patienten im Rahmen eines Übergabegespräches einem ärztlichen Kollegen vor. Sie geben die im Arzt-Patienten-Gespräch gewonnenen Informationen an ein ärztliches Mitglied der Prüfungskommission weiter. Sie besprechen Verdachts- und Differentialdiagnosen, Diagnostische Maßnahmen und Therapien. Hierbei muss das deutsche medizinische Vokabular genutzt werden im Sinne der ärztlichen Fachsprache.

Bewertung der Prüfung

Die Mitglieder des Prüfungsausschusses nehmen die Bewertung der Prüfung nach einem einheitlichen, strukturierten Schema gemeinsam vor und teilen das Ergebnis unmittelbar nach der Prüfung dem Prüfungskandidaten mit. Das Prüfungsergebnis wird im Anschluss der Approbationsbehörde mitgeteilt. Die weitere Bearbeitung erfolgt dort. Im Falle des Nichtbestehens kann die Fachsprachenprüfung mehrmals wiederholt werden. Es muss die gesamte Prüfung wiederholt werden. Die Anzahl der Wiederholungsprüfungen ist nicht begrenzt. Die Gebühr in Höhe von 425 EUR ist jeweils erneut zu entrichten.

Bei der Bewertung kommt es besonders auf folgende Punkte an:

Arzt-Patienten-Gespräch

- Vermeiden Sie Floskeln
- Achten Sie auf richtiges Zahlenverständnis
- Sprechen Sie möglichst klar, fließend und richtig
- Stellen Sie den Patienten mit seinen Beschwerden in den Vordergrund (Zeigen Sie Empathie, reagieren Sie auf seine Fragen, lassen Sie ihn ausreden)
- Es ist wichtig, dass der Patient richtig verstanden wird und dass er Sie versteht;
- Erklären Sie dem Patienten, wie es weitergeht (z.B. diagnostische Maßnahmen)

Schriftliche Dokumentation/Arztbericht

- Geben Sie exakt das Gesagte wieder, interpretieren Sie nichts
- Achten Sie darauf, dass Sie die Patienteninformationen richtig aufschreiben (Name, Vorname, Geburtsdatum)
- Achten Sie auf Grammatik, Rechtschreibfehler, Satzbau, Strukturiertheit
- Nutzen Sie die Fachsprache richtig (eine Verwechslung von Fachbegriffen kann zu einer falschen Behandlung führen)
- Der Arztbrief muss zur Weitergabe an andere Ärzte geeignet sein

Arzt-Arzt-Gespräch

- Verwenden Sie die Fachsprache
- Stellen Sie den Patienten mit seinen Beschwerden korrekt vor
- Achten Sie auf Grammatik, Satzbau, Strukturiertheit
- Sprechen Sie klar und deutlich über die Anamnesebefunde, weitere Behandlungsschritte, Verdachtsdiagnose, Differenzialdiagnose
- Sie sollten in der Lage sein, über den konkreten Fall zu diskutieren
- Reagieren Sie sprachlich korrekt und fließend auf Rückfragen

Wo gibt es weitere Informationen?

Für Fragen zur Berufserlaubnis oder Approbation ist die Landesdirektion Sachsen zuständig:

Für Fragen zur Fachsprachenprüfung für Ärztinnen und Ärzte ist die Sächsische Landesärztekammer zuständig. Bitte wenden Sie sich per E-Mail an fachsprachenpruefungen(at)slaek.de. Darüber hinaus steht Ihnen Frau Barzik unter der Telefonnummer +49 351 8267-318 zur Verfügung.

Informationen zur Fachsprachenprüfung auf Englisch/Medical Language Exam

Informationen zur Fachsprachenprüfung auf Ukrainisch/Іспит з медичної німецької