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Weiterbildungsordnung

Zum 01.01.2021 ist die neue ärztliche Weiterbildungsordnung (WBO) der Sächsischen Landesärztekammer in Kraft getreten. Diese regelt die ärztliche Weiterbildung für 51 Facharztkompetenzen, 10 Schwerpunkt- und 57 Zusatzbezeichnungen.

Neu im Vergleich zur bisherigen WBO 2006 ist, dass nunmehr der nachzuweisende Erwerb von Kompetenzen zugunsten der bislang geforderten stringenten Weiterbildungszeiten im Mittelpunkt steht. Die Dokumentation der erworbenen Fähigkeiten und praktischen Fertigkeiten erfolgt zeitnah in einem elektronischen Logbuch. Damit werden insbesondere die Weiterbildungsbefugten in die Pflicht genommen mit dem Ziel, die Qualität der ärztlichen Weiterbildung insgesamt zu verbessern und transparenter zu gestalten.

Ärzte, die in Sachsen ab dem 01.01.2021 eine Weiterbildung beginnen, müssen diese nach den neuen Regularien absolvieren. Bereits vorher begonnene Weiterbildungen können mit einer Übergangsfrist von sieben Jahren für den Erwerb einer Facharztkompetenz und jeweils von drei Jahren für Schwerpunkt- und Zusatzbezeichnungen nach der bisherigen WBO fortgeführt und abgeschlossen werden.

Die Sächsische Landesärztekammer führte im Jahr 2020 mehrere Informationsveranstaltungen für Weiterbilder noch vor Inkrafttreten der neuen Ordnung durch. 

Videomitschnitte zu den bisher durchgeführten Informationsveranstaltungen haben wir Ihnen unter folgendem Link bereitgestellt:

Ebenso können Sie folgend die Präsentationen zur neuen Weiterbildungsordnung sowie zum eLogbuch einsehen: