Rehabilitation umfasst alle Maßnahmen und Leistungen, die darauf abzielen, die körperlichen, geistigen und seelischen Funktionen soweit wie möglich und eine größtmögliche Selbständig- keit wiederherzustellen. Hauptziel für die Rehabilitanden ist wieder am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können bzw. in Arbeit und Beruf wieder eingegliedert zu werden. Rehabilitation wird behinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen gewährt zur Minderung oder Beseitigung oder zum Ausgleich der Behinderung, der Pflegebedürftigkeit oder einer Einschränkung der Leistungsfähigkeit im Erwerbsleben (§ 26 I SGB IX).
Der hohe Stellenwert von Rehabilitationsleistungen ist – je nach Leistungsträger – durch die Grundsätze „Reha vor Rente“ (gesetzliche Rentenversicherung, gesetzliche Unfallversicherung) bzw. „Reha vor Pflege“ (gesetzliche Pflegeversicherung) gesetzlich manifestiert.
Man unterscheidet dabei:
- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation mit dem Ziel, möglichen Behinderungen oder möglicher Pflegebedürftigkeit vorzubeugen, sie zu beseitigen oder Verschlimmerungen zu verhüten.
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, die eine Eingliederung der Patientin oder des Patienten in das Arbeitsleben fördern.
Neben diesen beiden Schwerpunktbereichen gibt es auch
- Leistungen zur sozialen Rehabilitation, welche die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft fördern, Berücksichtigung finden. Sie zielen auf die Bewältigung der alltäglichen Anforderungen und der Wiedereingliederung in das soziale Umfeld der Patientinnen und Patienten.