Die Aufgaben und Tätigkeitsschwerpunkte des Ausschusses Finanzen haben ihre besonderen Rechtsgrundlagen im § 11 Abs. 1 und 2 der Hauptsatzung der Sächsischen Landesärztekammer in Verbindung mit §§ 1 und 5 der Haushalts- und Kassenordnung der Sächsischen Landesärztekammer.
Eine weitere Grundlage bilden die Beschlüsse des Vorstandes der Sächsischen Landesärztekammer, Entscheidungen für ihn vorzubereiten oder für ihn zu treffen.
Haushaltsrecht
- Beratung des Vorstandes bei der Feststellung des Wirtschaftsplanes
- Beratung des Vorstandes bei Prüfungsbemerkungen des Prüfers und bei Einwendungen von Mitgliedern gegen den Bericht des Prüfers
Haushalts- und Kassenwesen
- Aufsicht über das Kassen- und Rechnungswesen
- Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung des Vorstandes
- Beratung des Vorstandes über wichtige Entscheidungen mit finanziellen Auswirkungen
Beitrags- und Gebührensatzung
- Beratung des Vorstandes hinsichtlich der satzungsrechtlichen Regelung und Vorschlagsrecht bezüglich der Höhe der Beiträge
Sächsische Ärztehilfe
- Beratung des Vorstandes und Prüfung der Voraussetzungen zur Gewährung von Unterstützung aus dem Fonds Sächsische Ärztehilfe
Einzelfallentscheidungen
- Entscheidung zu Anträgen auf Stundung, Ermäßigung und Erlass von Kammerbeiträgen zur Vermeidung unzumutbarer Härten
- Entscheidungen zu Anträgen auf Stundung, Ermäßigung und Erlass von Gebühren zur Vermeidung unzumutbarer Härten
- Entscheidung über Widersprüche gegen Kammerbeitrags- und Gebührenbescheide
- Feststellung, ob die Tätigkeit eines Kammermitgliedes als ärztliche oder nichtärztliche Tätigkeit im Sinne der Beitragsordnung zu bewerten ist
Hier finden Sie den im „Ärzteblatt Sachsen” bzw. in der Broschüre „Tätigkeitsbericht der Sächsischen Landesärztekammer” veröffentlichten Tätigkeitsbericht (PDF-Datei) des Ausschusses für das Jahr