Page 11 - Ärzteblatt Sachsen, August 2026
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RECHT UND MEDIZIN
Berufserlaubnis, quo vadis?
Die Berufserlaubnis stellt für viele in
Drittstaaten ausgebildete Ärztinnen
und Ärzte einen entscheidenden Zwi-
schenschritt auf dem Weg zur uneinge-
schränkten Tätigkeit (der Approbation)
dar . Sie ermöglicht die Ausübung des
ärztlichen Berufs unter gewissen Ein-
schränkungen .
Rechtsgrundlage für die Erteilung der
Berufserlaubnis ist § 10 der Bundes-
ärzteordnung . Die Erlaubnis kann auf
bestimmte Tätigkeiten und Beschäfti- © Klaus Tiedge/Blend Images LLC
gungsstellen begrenzt werden . Sie darf
nur widerruflich und in der Regel für
höchstens zwei Jahre erteilt oder ver-
längert werden . Die zuständige Behör- Ärztinnen und Ärzte mit Berufserlaubnis sind längst fester Bestandteil der medizinischen Versorgung .
de versieht die Erlaubnis mit Ein-
schränkungen und Nebenbestimmun- Auflage nicht . Die Organisationsstruk- Abhängig von den Fähigkeiten, Kennt-
gen . Hierbei finden der Ausbildungs- tur in einer Einrichtung unter Einbezie- nissen und Erfahrungen des Berufser-
stand, die Kenntnisse der deutschen hung von Ärzten mit Berufserlaubnis laubnisinhabers ist die Teilnahme am
Sprache und die gesundheitliche Eig- muss sicherstellen, dass eine Gefähr- Bereitschaftsdienst nicht von vornher-
nung Berücksichtigung, um eine Ge- dung von Patienten durch Unterschrei- ein ausgeschlossen, soweit zumindest
fährdung der öffentlichen Gesundheit tung des (Facharzt-)Standards ausge- in Rufbereitschaft die Anleitung und
auszuschließen . schlossen ist . Die Verantwortung hat Begleitung durch einen approbierten
die ärztliche Leitung/der Praxisinhaber . Arzt tatsächlich sichergestellt ist und
In der Praxis sind Inhaber einer Berufs- Damit verbundene Risiken sind Fragen dieser die Einrichtung im Bedarfsfall in
erlaubnis längst ein fester Bestandteil des Haftungsrechts und stets am Ein- angemessener Zeit erreichen kann . Vor
der medizinischen Versorgung . Sie ar- zelfall abzuwägen . Defizite in der Orga- dem Hintergrund der Sorgfaltspflichten
beiten überwiegend in Krankenhäusern nisation der sorgfaltsgerechten ärztli- sollte die Rufbereitschaft besonders
und mittlerweile ist auch eine Beschäf- chen Versorgung gehen im Zweifelsfall kritisch geprüft werden . Im Ernstfall
tigung in Praxen als Ausbildungsassis- zu Lasten der Klinik und können (bei lässt sich aus der Ferne schlecht ein-
tenten möglich . Dennoch gilt: Ihre Tä- sogenanntem Übernahmeverschulden) greifen und die Hürde, jemanden in der
tigkeit erfolgt ausschließlich in abhän- auch Probleme für den Berufsträger Häuslichkeit anzufordern/anzufragen
giger/nichtselbstständiger Beschäfti- selbst mit sich bringen . ist höher als aus dem Nachbarzimmer
gung und unter Anleitung eines appro-
bierten Arztes . Eine eigenverantwortli- Anzeige
che Tätigkeit ist ausgeschlossen . Die
Anleitung und Begleitung durch einen
approbierten Arzt muss sichergestellt
werden .
Die Umsetzung und Häufigkeit der Praxismöbel für lebendige
und funktionelle Räume
fachlichen Anleitung sowie die Verant-
wortung obliegen dabei der jeweiligen Tel.: 03563 60 18 80
Mail: kontakt@jerosch.com
Einrichtung . Eine Pflicht zur ständigen Web: www.jerosch.com
Beaufsichtigung ergibt sich aus der
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