Satzung über die Entschädigung der Mitglieder der Prüfungsausschüsse zur Durchführung der Prüfungen im Rahmen der Fortbildung zum Fachwirt/zur Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung
Vom 30. Juni 2010
(in der Fassung der Änderungssatzung vom 27. November 2013)
 
Aufgrund von § 8 Abs. 3 des Sächsischen Heilberufekammergesetzes (SächsHKaG) vom 24. Mai 1994 (SächsGVBl. S. 935), das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 13. August 2009 (SächsGVBl. S. 438, 441) geändert worden ist, in Verbindung mit den §§ 56 Abs. 1, 40 Abs. 4 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931), das zuletzt durch Artikel 15 Abs. 90 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist, hat die Kammerversammlung am 18. Juni 2010 die folgende Satzung über die Entschädigung der Mitglieder der Prüfungsausschüsse zur Durchführung der Prüfungen im Rahmen der Fortbildung zum Fachwirt/zur Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung beschlossen und zuletzt* durch Satzung vom 27. November 2013** (ÄBS S. 541) geändert:
* zuvor geändert durch Satzung vom 27. Juni 2012 (ÄBS S. 303), in Kraft getreten am 1. Juli 2012
** in Kraft getreten am 1. Januar 2014
§ 1 Entschädigung für Zeitversäumnis, Prüfungsvergütung
Als Sitzungsgeld werden bei einer Abwesenheit von
und mindestens fünf Stunden
50,00 EUR
gewährt. Ein Sitzungsgeld wird nicht gewährt, wenn dem Ausschussmitglied eine Prüfungsvergütung nach Absatz 2 zusteht.
(2) Als Prüfungsvergütung werden im Einzelnen gezahlt:
1. | Schriftlicher Teil | |
1.1. | Beschluss einer Prüfungsarbeit mit Lösungsvorschlag und Bewertungsanleitung pro Prüfungsbereich | 20,00 EUR. |
1.2. | Schriftliche Prüfungsleistung | |
1.2.1. | Erstbegutachtung und Benotung pro Prüfling und Prüfungsbereich | 15,00 EUR. |
1.2.2. | Zweitbegutachtung und Benotung pro Prüfling und Prüfungsbereich | 10,00 EUR. |
1.3. | Benotung der Prüfungsleistung der mündlichen Ergänzungsprüfung pro Prüfling und Prüfungsbereich | 10,00 EUR. |
2. | Praktisch-mündlicher Teil | |
2.1. | Projektarbeit | |
2.1.1. | Erstbegutachtung und Benotung der Projektarbeit pro Prüfling | 30,00 EUR. |
2.1.2. | Weitere Begutachtung der Projektarbeit bei Kenntnis der vorangegangenen Gutachten pro Prüfling | 15,00 EUR. |
2.2. | Bewertung der Leistungen in einem die Projektarbeit berücksichtigendem Fachgespräch je Stunde | 30,00 EUR. |
§ 2 Fahrtkosten, sonstige Kosten
(1) Die Mitglieder der Prüfungsausschüsse erhalten grundsätzlich Fahrtkosten nach der Reisekostenordnung der Sächsischen Landesärztekammer in der jeweiligen Fassung erstattet. Soweit diese nicht Mitglieder der Sächsischen Landesärztekammer sind und mit dem eigenen PKW anreisen, werden abweichend von Satz 1 0,30 EUR pro gefahrenen Kilometer ersetzt.
(2) Übernachtungskosten werden nicht erstattet.
(3) Im Rahmen der Prüfung anfallende Portokosten werden in nachgewiesener Höhe erstattet.
§ 3 Inkrafttreten
Dresden, 18. Juni 2010
Präsident
Schriftführer
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