©AdobeStock/Anna Fedorova
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Rechtsgrundlagen

Bekanntmachung der Fortbildungsprüfungsordnung Fachwirt/in für ambulante medizinische Versorgung (Geprüfte/r Berufsspezialist/in für ambulante medizinische Versorgung)

Im Rahmen der 70. Tagung der Kammerversammlung am 15.11.2023 wird den Mandatsträgern die nachstehende Fortbildungsprüfungsordnung Fachwirt/in für ambulante medizinische Versorgung (Geprüfte/r Berufsspezialist/in für ambulante medizinische Versorgung) zur Beschlussfassung vorgelegt. Gemäß § 8 Sächsisches Heilberufekammergesetz ist die Sächsische Landesärztekammer verpflichtet, vor der Einführung neuer oder der Änderung bestehender Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die den Zugang zu reglementierten Berufen oder deren Ausübung beschränken, eine Verhältnismäßigkeitsprüfung nach den in der EU-Verhältnismäßigkeitsrichtlinie (Richtlinie [EU] 2018/958) festgelegten Bestimmungen durchzuführen. Ferner ist sie gehalten, entsprechende Satzungsvorhaben vor der Beschlussfassung durch die Kammerversammlung auf ihrer Internetseite mit der Gelegenheit zur Stellungnahme zu veröffentlichen und sicherzustellen, dass eingehende Stellungnahmen in den Entscheidungsprozess der Kammerversammlung einfließen.

Vor diesem Hintergrund wird diese Fortbildungsprüfungsordnung nachstehend mit der Gelegenheit zur Stellungnahme binnen zwei Wochen nach Bereitstellung veröffentlicht. Die während dieser Veröffentlichung eingehenden Stellungnahmen werden der Kammerversammlung im Rahmen der Beschlussfassung vorgelegt