Satzung über die Entschädigung der Mitglieder der Prüfungsausschüsse zur Durchführung der Prüfungen im Ausbildungsberuf des Medizinischen Fachangestellten/der Medizinischen Fachangestellten
Vom 23. November 2007
(in der Fassung der Änderungssatzung vom 28. November 2018)
 
Aufgrund von § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 und § 8 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 des Sächsischen
Heilberufekammergesetzes (SächsHKaG) vom 24. Mai 1994 (SächsGVBl. S. 935), das zuletzt durch
Artikel 2 Abs. 5 des Gesetzes vom 19. Mai 2010 (SächsGVBl. S. 142, 143) geändert worden ist, in
Verbindung mit § 40 Abs. 4 S. 2 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) vom 23. März 2005 (BGBl. I
S. 931), das zuletzt durch Artikel 15 Abs. 90 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160)
geändert worden ist, hat die Kammerversammlung der Sächsischen Landesärztekammer die Satzung
über die Entschädigung der Mitglieder der Prüfungsausschüsse zur Durchführung der Prüfungen im
Ausbildungsberuf des Medizinischen Fachangestellten/der Medizinischen Fachangestellten vom
23. November 2007 beschlossen und zuletzt* durch Satzung vom 28. November 2018** (ÄBS S. 582)
geändert:
* zuvor geändert durch Satzung vom 24. November 2010 (ÄBS S. 659), in Kraft getreten am 1. Januar 2011; Satzung vom 27. November 2013 (ÄBS S. 541), in Kraft getreten am 1. Januar 2014
** in Kraft getreten am 1. Januar 2019
§ 1 Entschädigung für Zeitversäumnis
Als Sitzungsgeld werden bei einer Abwesenheit von
und mindestens fünf Stunden
50,00 EUR
gewährt. Ein Sitzungsgeld wird nicht gewährt, wenn dem Ausschussmitglied eine Entschädigung für Zeitversäumnis nach Absatz 2 zusteht.
(2) Als Entschädigung für Zeitversäumnis werden im Einzelnen gezahlt:
1. | Schriftliche Prüfungen | ||
Beschluss einer Prüfungsarbeit mit Lösungsvorschlag und Bewertungsanleitung für die | |||
- | Zwischenprüfung | 20,00 EUR | |
- | Abschlussprüfung im Prüfungsbereich Behandlungsassistenz | 20,00 EUR | |
- | Abschlussprüfung im Prüfungsbereich Betriebsorganisation und -verwaltung | 20,00 EUR | |
- | Abschlussprüfung im Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde | 20,00 EUR. | |
2. | Praktischer Teil der Abschlussprüfung | ||
2.1. | Ausarbeitung eines Handlungskomplexes mit Lösungsvorschlag und Bewertungsanleitung pro Handlungskomplex | 30,00 EUR. | |
2.2. | Tätigkeit in der praktischen Prüfung und der dafür notwendigen Vorbereitung und Beratung pro Prüfling | 50,00 EUR. | |
3. | Mündliche Ergänzungsprüfung | ||
Tätigkeit in der mündlichen Ergänzungsprüfung und der dafür notwendigen Vorbereitung und Beratung pro Prüfling | 10,00 EUR. | ||
4. | Hilfstätigkeiten | ||
Die Mitglieder der Prüfungsausschüsse und andere Personen, die an der Abwicklung der Prüfung mitwirken, insbesondere Aufsichtsführende, erhalten je Stunde | 15,00 EUR. |
§ 2 Fahrtkosten, sonstige Kosten
(1) Die Mitglieder der Prüfungsausschüsse erhalten grundsätzlich Fahrtkosten nach der Reisekostenordnung der Sächsischen Landesärztekammer in der jeweiligen Fassung erstattet. Soweit diese nicht Mitglieder der Sächsischen Landesärztekammer sind und mit dem eigenen PKW anreisen, werden abweichend von Satz 1 0,30 EUR pro gefahrenen Kilometer ersetzt.
(2) Übernachtungskosten werden nicht erstattet.
(3) Im Rahmen der Prüfung anfallende Portokosten werden in nachgewiesener Höhe erstattet.
§ 3 Inkrafttreten
Dresden, 10. November 2007
Präsident
Schriftführer
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