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Häufig gestellte Fragen

Ausländische Ärzte

Allgemeine Informationen für ausländische Ärzte in verschiedenen Sprachen:

Informationen für ausländische Ärzte bezüglich der Anerkennung ihrer Berufsqualifikation:

Auf folgender Seite finden Sie weitere ausführliche Informationen und Hilfestellungen

Die für die Anerkennung der Approbation zuständige Behörde finden Sie hier:

Ergänzende FAQ zur Approbation:

Informationen der Bundesagentur für Arbeit:

Informationen der Bundesagentur für Arbeit:

Allgemeine Informationen vom Marburger Bund für ausländische Ärzte:

Siehe auch: FAQ „Wie kann ich als ausländischer Arzt Arbeit finden?“

Ja, sie gilt in dem Bundesland, wo man sie bekommen hat. Man darf aber einen Antrag in einem anderen Bundesland stellen und dort eine neue Berufserlaubnis bekommen.

Ja. Auch Personen im Ausland können den Antrag auf Anerkennung bzw. Approbation stellen. Aber Sie müssen entweder einen Standortvermerk oder eine Stellenzusage oder eine Interessenbekundung vorlegen, damit Ihr Antrag bearbeitet wird.

Sobald alle Unterlagen vollständig sind, beträgt die gesetzliche Bearbeitungszeit meist maximal 4 Monate. (bis Sie zur Fachsprachenprüfung angemeldet werden)

Ca. anderthalb Jahre

In Sachsen besteht seit 2025 u. a. die Möglichkeit, als Ausbildungsassistent mit Berufserlaubnis tätig zu werden, auch bevor die Approbation endgültig erteilt ist.

Für das Anerkennungsverfahren ist nur wichtig, wo Sie studiert haben. Die Approbation in einem anderen EU-Land beschleunigt das Verfahren nicht.

Nein, Sie müssen nicht, aber das hilft, das Gesundheitssystem in Deutschland kennenzulernen und möglicherweise eine Stelle zu finden.

Ja, es ist zwar notwendig für die Gleichwertigkeitsprüfung, aber die Berufserlaubnis können Sie bekommen, auch wenn Sie das Studienbuch etwas später einreichen.

Manchmal geht das, Sie müssen Ihren Ansprechpartner bei der Landesdirektion Sachsen fragen.

Das kann bis zu zwei Monaten dauern. Manchmal müssen noch irgendwelche Unterlagen eingereicht werden.

Sofort nachdem Sie die Kenntnisprüfung bestanden haben.

Normalerweise dauert die Ausstellung ca. zwei Wochen, wenn nichts fehlt. Sie müssen aber nachweisen, dass Sie eine Stelle in Sachsen gefunden haben. Sie bekommen Sie nicht automatisch, nachdem Sie die FSP bestanden haben.

Ca. 4 Monate.

Darf ich die Prüfung wiederholen?

Ja, so oft wie nötig.

• Darf ich meinen Wunschtermin nennen?

Ja, vor diesem Tag werden Sie auf jeden Fall nicht zur Prüfung angemeldet. Sie können keinen Termin von heute auf morgen bekommen. Die Wartezeit beträgt ca. 2 Monate.

• Wann erhalte ich mein Prüfungsergebnis?

Sofort nach der Prüfung.

• Werden Prüfungen aus anderen Bundesländern anerkannt?

Nur wenn Sie die Prüfung an einer Ärztekammer abgelegt haben

• Bekomme ich eine schriftliche Bestätigung über die bestandene bzw. nicht bestandene Prüfung?

Wenn Sie die Prüfung bestanden haben, müssen Sie Ihren Ansprechpartner bei der Landesdirektion Sachsen um die Bestätigung bitten. Sollten Sie die Prüfung nicht bestanden haben, bekommen Sie Ihre Prüfungsergebnisse per Post.