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Fragen für Veranstalter von Fortbildungsveranstaltungen

Bitte nutzen Sie hierfür ausschließlich die Online-Anmeldung von Veranstaltungen (Veranstalterportal).

Das Antragsformular (Ausdruck über das Veranstalterportal) muss vom wissenschaftlichen Leiter (approbierter Arzt) unterschrieben sein. Der Online-Antragstellung ist immer ein Programm mit detaillierter zeitlicher Gliederung beizufügen.

Selbstauskünfte müssen zunächst nicht eingereicht werden. Diese fordern wir bei Bedarf separat ab.

Wichtig: Senden Sie das mit den Unterschriften des wissenschaftlichen Leiters und des Veranstalters versehene Antragsformular per E-Mail, Fax oder Post an die SLÄK. Dieses finden Sie im Bereich “beantragte Veranstaltung“ ganz oben unter „Druck Antragsformular (bitte hier anklicken)“.

Eine Antragstellung muss mindestens vier Wochen vor dem Termin der Fortbildungsmaßnahme erfolgen, um eine abschließende Bearbeitung des Antrags auf Anerkennung bis zum Termin der Fortbildungsmaßnahme zu gewährleisten. Erfolgt eine Antragstellung weniger als vier Wochen, spätestens aber einen Werktag vor dem Termin der Fortbildungsmaßnahme, wird dieser zwar zur Bearbeitung zugelassen, jedoch kann eine abschließende Bearbeitung des Antrags bis zum Veranstaltungstermin nicht zugesichert werden.

Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 2 bis 3 Wochen.

Neben dem Anerkennungsschreiben, in dem Ihnen die Bewertung Ihrer Veranstaltung mitgeteilt wird, erhalten Sie auch eine Muster-Teilnahmebestätigung sowie eine Teilnehmerliste als Kopiervorlage mit der Verpflichtung, jedem Teilnehmer eine namentlich ausgefüllte Teilnahmebestätigung mit Originalunterschrift des wissenschaftlichen Leiters (oder seinem Originalstempel) auszufertigen und auszuhändigen. Die Teilnehmerunterlagen können Sie direkt selber im Veranstalterportal ausdrucken.

Gebühren werden gem. der jeweils geltenden Gebührenordnung der Sächsischen Landesärztekammer erhoben. Demnach werden für folgende Konstellationen 150,00 EUR je beantragte Veranstaltung erhoben:

- für gesponserte Fortbildungsveranstaltungen und/oder

- für Fortbildungsveranstaltungen, bei denen eine Teilnahmegebühr erhoben wird und/oder

- bei nichtärztlichen oder gewerblichen Antragstellern/ Veranstaltern/ Mitveranstaltern/ Anbietern

- bei weiteren Antragstellern/Veranstaltern/ Mitveranstaltern/Anbietern mit Sitz außerhalb Sachsens.

Fortbildung der Ärzte dient dem Erhalt und der kontinuierlichen Weiterentwicklung der beruflichen Kompetenz zur Gewährleistung einer hochwertigen Patientenversorgung und Sicherung der Qualität ärztlicher Berufsausübung.

Die Anerkennung einer Fortbildungsmaßnahme setzt voraus, dass die zu vermittelnden Fortbildungsinhalte den Zielen der Berufsordnung und der Fortbildungssatzung entsprechen.

Auch gesponserte Veranstaltungen und Veranstaltungen, deren Veranstalter aus der Industrie kommt, können unter bestimmten Umständen zertifiziert werden.

Nicht anerkannt werden Veranstaltungen, die z. B. einem oder mehreren der folgenden Kriterien entsprechen:

  • die den berufsethischen Grundsätzen und berufsrechtlichen Regelungen in der Berufsordnung widersprechen,
  • der Firmenname ist in dem Titel der VA enthalten;
  • die nicht den allgemein akzeptierten aktuellen medizinischen Wissensstand vermitteln sowie weitere außerhalb der wissenschaftlichen Medizin stehende Methoden und Verfahren,
  • mit berufspolitischer Ausrichtung,
  • die von Arzneimittelherstellern oder Herstellern von Medizinprodukten im Rahmen von wissenschaftlichen Veranstaltungen als Satellitensymposien durchgeführt werden,
  • die dem Spracherwerb dienen,
  • die der Rekrutierung oder Einweisung von Studienteilnehmern dienen,
  • die in den originären Bereich der universitären Ausbildung fallen,
  • bei denen die Firmen- und Produktneutralität nicht gewährleistet sind,
  • die nicht arztöffentlich sind,
  • die ohne einen verantwortlichen Arzt als wissenschaftlichen Leiter geplant sind und durchgeführt werden (mit Ausnahme der Kategorie E),
  • bei denen die wissenschaftliche Leitung und/oder die Referentinnen und Referenten in einem Leitungs- oder Angestelltenverhältnis zu einem Unternehmen der pharmazeutischen Industrie, einem Medizinproduktehersteller, einem Unternehmen vergleichbarer Art oder einer Vereinigung solcher Unternehmen stehen,
  • die als Hauptzielgruppe nicht-ärztliche Berufs- oder Personengruppen anspricht,
  • bei denen die Grundsätze des Transparenz- und Äquivalenzprinzips nicht eingehalten werden,
  • bei denen das Sponsoring über die Finanzierung des wissenschaftlichen Programms hinaus und/oder nicht in angemessenen Umfang erfolgt,
  • die darüber hinaus nicht nach den Empfehlungen zur ärztlichen Fortbildung geplant sind und durchgeführt werden,
  • die von einer anderen Ärztekammer abgelehnt wurden,
  • die retrospektiv beantragt wurden.

Erforderlich ist die klare Trennung zwischen dem wissenschaftlichen Programm – und damit dem gemäß der Satzung Fortbildung und Fortbildungszertifikat bewertbaren Teil – und anderen Kongressteilen wie einer Industrieausstellung oder auch Firmensymposien. Eine Vermischung von Angeboten und Präsentationen der Sponsoren mit dem wissenschaftlichen Programm ist nicht gestattet. Verschiedentlich werden seitens der Ausrichter, insbesondere bei Kongressen, parallel zum Hauptprogramm, Symposien der Industrie platziert. Das ist nicht zulässig und macht eine Zertifizierung unmöglich. Wir stellen Ihnen daher folgende Informationen zur Überprüfung Ihrer Kongresse und Tagungen mit Sponsoring zur Verfügung:

  • Die Firmenneutralität muss während des gesamten wissenschaftlichen Programms gewährleistet sein. 
  • Industriesymposien müssen als solche gekennzeichnet sein und dürfen nicht parallel zum wissenschaftlichen Programm platziert sein.
  • Industriesymposien dürfen nur vor und/oder nach dem wissenschaftlichen Programm beziehungsweise in der großen Mittagspause platziert werden.
  • Es muss auch im Internet und in allen Ankündigungen auf eine klare (optische und verbale) Trennung zwischen wissenschaftlichem Programm (und dessen Punktbewertung) und sonstigen Programmteilen geachtet werden.
  • Veranstaltungen, die im Umfeld eines Kongresses stattfinden (wie zum Beispiel Satellitensymposien, Vorsymposien, Firmensymposien oder Lunchsymposien) werden nicht gesondert anerkannt.


Um die Firmenneutralität einer Tagung/eines Kongresses zu wahren, sollten Veranstalter bereits bei der Planung und vor allem bei der Absprache mit den Sponsoren die oben genannten Regeln berücksichtigen. Das Zertifizierungsteam der Sächsischen Landesärztekammer steht dabei beratend zur Verfügung.

Derlei Veranstaltungen liegen in der Organisationsverantwortung des jeweiligen Unternehmens/der Institution und sind aufgrund gesetzlicher Regelungen als regelmäßige Pflichtunterweisung definiert. Da hier die grundsätzlich vorzuhaltende Arztöffentlichkeit nicht gegeben ist (sein kann), kann dies auch nicht als eigenständige Fortbildung mit Fortbildungspunkten satzungskonform anerkannt werden, auch wenn hierbei gegebenenfalls Lerneffekte hinsichtlich der ärztlichen Tätigkeit erzielt werden. Insofern ist von einer Beantragung auf Anerkennung regelmäßig wiederkehrender Pflichtveranstaltungen bitte abzusehen.

Damit den Teilnehmenden Ihrer Veranstaltung die Fortbildungspunkte auf das Punktekonto übertragen werden, ist eine Meldung an den EIV (Elektronischer Informationsverteiler) innerhalb von zwei Wochen nach der Veranstaltung erforderlich. Diese können Sie entweder im Veranstalterportal im Reiter „EIV“ oder direkt beim EIV vornehmen. Sollten Sie in begründeten Ausnahmefällen die Meldung nicht selber durchführen können, senden Sie uns die Original-Teilnehmerliste postalisch zu.

Der Elektronische Informationsverteiler (EIV) ist ein Verfahren, das dafür sorgt, dass die Fortbildungspunkte, die ein Arzt bei einer anerkannten Fortbildungsveranstaltung in einem beliebigen Kammerbereich erwirbt, zeitnah am Ende der Veranstaltung auf elektronischem Wege der zuständigen Landesärztekammer übermittelt werden.

 

Die Registrierung der Teilnehmer und die Versendung der Meldung von Veranstaltungsnummer (VNR) und Einheitlicher Fortbildungsnummer (EFN) wird dabei vom Fortbildungsveranstalter vorgenommen.

  • Prüfung auf Anerkennung von Veranstaltungen (Zertifizierung)
  • Erfassung von Teilnehmerlisten

Annett Dziubanek

Adresse
Schützenhöhe 16,
01099 Dresden
Telefon
Anrufen von Annett Dziubanek: +49 351 8267354
Fax
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E-Mail
E-Mail senden an Annett Dziubanek: zertifizierung@slaek.de

Prüfung auf Anerkennung von Veranstaltungen (Zertifizierung)

Dipl.-Ing. Dipl.-Softw.Technol. Barbara Wittek

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Schützenhöhe 16,
01099 Dresden
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Anrufen von Dipl.-Ing. Dipl.-Softw.Technol. Barbara Wittek: +49 351 8267358
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E-Mail
E-Mail senden an Dipl.-Ing. Dipl.-Softw.Technol. Barbara Wittek: zertifizierung@slaek.de
  • Prüfung auf Anerkennung von Veranstaltungen (Zertifizierung)
  • Lernplattform

Verwaltungsbetriebsw. (VWA) Andreas Grünberg

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Schützenhöhe 16,
01099 Dresden
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Anrufen von Verwaltungsbetriebsw. (VWA) Andreas Grünberg: +49 351 8267328
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E-Mail
E-Mail senden an Verwaltungsbetriebsw. (VWA) Andreas Grünberg: zertifizierung@slaek.de

Prüfung auf Anerkennung von Veranstaltungen (Zertifizierung)
Versand von Barcodes und Fortbildungsausweisen
Erfassung von Teilnehmerlisten

Dipl.-Ing. Elke Samaras

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