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Hinweise für Einreicher von Anträgen auf Veröffentlichungen ärztlicher Fortbildungsveranstaltungen im Ärzteblatt Sachsen

Zur Beachtung!

Wir bitten, die Einreicher von Anträgen auf Veröffentlichungen ärztlicher Fortbildungsveranstaltungen im Ärzteblatt Sachsen, nochmals dringend um Beachtung der Einreichungsfrist. Der Antrag muss spätestens 3 Monate im Voraus, jeweils bis zum 10. des Einreichungsmonats bei der Sächsischen Landesärztekammer, Sächsische Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung, Schützenhöhe 16, 01099 Dresden, vorliegen.

Die Veranstaltung kann direkt online gemeldet werden: