Register über Lieferengpässe bei Arzneimitteln

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) stellt im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums ein Register über Lieferengpässe bei Arzneimitteln im Internet bereit. Pharmaunternehmen informieren dort darüber, wenn sie eine über zwei Wochen hinausgehende Lieferunfähigkeit bei lebenswichtigen Arzneimitteln absehen können. Als Lieferengpass gilt dabei eine voraussichtlich über zwei Wochen hinausgehende Unterbrechung der Arzneimittelauslieferung.

Ziel des Registers ist es, Ärzten und Apothekern durch rechtzeitige Informationen bei Lieferenpässen die Möglichkeit zu geben, alternative Therapien zu planen. Im Register werden nicht alle Arzneimittel aufgeführt, sondern nur Onkologika, Antibiotika, Notfallarzneimitteln und Medikamente, die im Zusammenhang mit Operationen nötig sind.

Die pharmazeutischen Unternehmer und Großhändler haben nach § 52b des Arzneimittelgesetzes den gesetzlichen Auftrag, eine angemessene und kontinuierliche Bereitstellung von Arzneimitteln sicherzustellen. Die Angaben im Register sind auf freiwilliger Basis Hier kommen Sie zu dem Register: