Handeln

Die fachliche Einschätzung einer möglichen Kindeswohlgefährdung bewegt sich häufig zwischen Unterstützung und Schutz. Je nach Gefährdungslage können Unterstützung & Zusammenarbeit sowie Schutz & Gefahrenabwehr als Handlungsschwerpunkte in den Vordergrund treten.

Verdachtsfälle strukturiert bearbeiten - kompakt:

Wahrnehmen
Beobachtungen, Aussagen und Befunde ernst nehmen.

Dokumentieren
Beobachtungen und Befunde zeitnah, nachvollziehbar und rechtssicher festhalten.

Einschätzen
Gefährdung, Risiko- und Schutzfaktoren sowie Unterstützungsbedarfe beurteilen.

Unterstützen und schützen
Je nach Gefährdungslage zunächst Unterstützung organisieren oder Schutzmaßnahmen einleiten.

Nachverfolgen
Verlauf beobachten, Wirksamkeit überprüfen und Maßnahmen anpassen.

Die fachliche Einschätzung einer möglichen Kindeswohlgefährdung bewegt sich häufig zwischen Unterstützung und Schutz. Je nach Gefährdungslage können Unterstützung & Zusammenarbeit sowie Schutz & Gefahrenabwehr als Handlungsschwerpunkte in den Vordergrund treten.

©SLAEK

Unterstützung & Zusammenarbeit im Vordergrund

Typische Ausgangslage

Die Familie erkennt Belastungen an oder ist grundsätzlich kooperationsbereit. Es besteht Unterstützungs- und Hilfebedarf, ohne dass unmittelbar Schutzmaßnahmen im Vordergrund stehen.

Mögliche Handlungsschwerpunkte

  • Gespräch und Transparenz
  • Beteiligung des Kindes bzw. der Jugendlichen
  • Gemeinsame Lösungsfindung
  • Vermittlung passender Hilfen
  • Einbindung Früher Hilfen
  • Vernetzung mit Beratungs- und Unterstützungsangeboten
  • Zusammenarbeit mit Jugendamt und weiteren Hilfesystemen
  • Verlaufskontrolle und Anpassung der Maßnahmen

Schutz & Gefahrenabwehr im Vordergrund

Typische Ausgangslage

Es besteht eine akute oder erhebliche Gefährdung oder es ist zu befürchten, dass Gespräche den Schutz des Kindes beeinträchtigen könnten.

Mögliche Handlungsschwerpunkte

  • Schutz des Kindes oder der Jugendlichen
  • Befundsicherung und Dokumentation
  • Kurzfristige Schutzmaßnahmen
  • Einbeziehung des Jugendamtes
  • Stationäre Aufnahme
  • Polizei und Rechtsmedizin
  • Gegebenenfalls weitere Strafverfolgungsbehörden
  • Einbindung spezialisierter Fachberatungsstellen (z. B. bei häuslicher Gewalt, sexualisierter Gewalt oder Suchterkrankungen)

Innerhalb der Institution

  • Schutzkonzepte
  • Interne Verfahrenswege
  • Ablaufschemata
  • Qualitätsmanagement
  • Materialien (öffnet in neuem Fenster)
  • Dienst- und Arbeitsanweisungen
  • Hausordnung
  • Leitbild
  • Kinderschutzbeauftragte, Kinderschutzgruppe o.ä.

Externe Hilfsmittel zur Orientierung und Entscheidungsunterstützung

Fachliche Leitlinien und Empfehlungen ( Materialien(öffnet in neuem Fenster)) z.B.

  • S3+ Kinderschutzleitlinie
  • Empfehlungen zum Kinderschutz in der Medizin (DGKiM)
  • Dokumentationsvorlagen

Die Leitlinien unterstützen Fachkräfte bei der medizinischen Abklärung, Einschätzung und dem weiteren Vorgehen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung.

Transparenz gegenüber Kindern und Sorgeberechtigten ist grundsätzlich anzustreben. Besteht jedoch die Gefahr, dass dadurch der wirksame Schutz des Kindes beeinträchtigt wird, muss das weitere Vorgehen sorgfältig abgewogen und gegebenenfalls vorab fachlich beraten werden. Die eigene professionelle Haltung ( Reflektieren(öffnet in neuem Fenster)) bildet dabei eine wichtige Grundlage für tragfähige Entscheidungen und Gespräche.


Schwierige Gesprächssituationen

  • Vorbereitung des Gesprächs und Klärung des Gesprächsziels
  • Transparenz und Offenheit, soweit hierdurch der Schutz des Kindes nicht gefährdet wird
  • Umgang mit Ablehnung, Abwehr, Bagatellisierung oder Aggression
  • Trennung von Beobachtungen, Bewertungen und Vermutungen
  • Keine vorschnellen Beschuldigungen oder Schuldzuweisungen
  • Gesprächsführung bei unterschiedlichen Probleminsichten
  • Wahrung der Arbeitsbeziehung trotz bestehender Sorgen um das Kindeswohl
  • Umgang mit Loyalitätskonflikten und emotional belastenden Situationen
  • Dokumentation relevanter Gesprächsinhalte

Mit Kindern und Jugendlichen

  • alters- und entwicklungsangemessene Gesprächsführung
  • sichere und vertrauensvolle Gesprächsatmosphäre schaffen
  • offene statt suggestive Fragen stellen
  • Aussagen ernst nehmen und nicht bewerten
  • mit Scham, Schuldgefühlen und Loyalitätskonflikten sensibel umgehen
  • Transparenz über mögliche nächste Schritte herstellen
  • Beteiligung und Mitbestimmung ermöglichen
  • wiederholte Befragungen vermeiden

Mit Personensorgeberechtigten und anderen Sorgeverantwortlichen

  • Transparenz und Vertrauensaufbau
  • Schwierige Gesprächssituationen (z. B. Abwehr, Bagatellisierung, Konflikte)
  • Trennung von Beobachtungen, Bewertungen und Vermutungen
  • Kultursensible Kommunikation
  • Wahrung der Arbeitsbeziehung bei gleichzeitiger Wahrnehmung des Schutzauftrags

Eine sorgfältige Einschätzung bildet die Grundlage für die Gesprächsführung. Erst beobachten, dokumentieren und einschätzen, dann die Gesprächsstrategie festlegen.

Besonderheiten bei Verdacht auf sexualisierte Gewalt

  • Gespräche mit Kindern und Jugendlichen sollten besonders behutsam und nicht suggestiv geführt werden.
  • Wiederholte Befragungen sollten möglichst vermieden werden.
  • Ziel des Gesprächs ist keine umfassende Aufklärung des Sachverhalts, sondern die Einschätzung des Unterstützungs- und Schutzbedarfs sowie die Sicherung weiterer fachlicher Abklärungsmöglichkeiten.
  • Gespräche mit Personensorgeberechtigten oder anderen Sorgeverantwortlichen sollten sorgfältig geplant werden, da hierdurch Schutzmaßnahmen, Beweissicherung oder weitere Abklärungen beeinflusst werden können.
  • Bei Unsicherheiten sollte frühzeitig fachliche Beratung eingeholt werden.

Bei Verdacht auf sexualisierte Gewalt stehen der Schutz und die Sicherung weiterer fachlicher Abklärungsmöglichkeiten im Vordergrund.