Die Insoweit erfahrene Fachkraft (IseF) berät Fachkräfte bei der Einschätzung einer möglichen Kindeswohlgefährdung gemäß § 8a und § 8b SGB VIII. Ziel der Beratung ist es, Handlungssicherheit zu schaffen, Risiken fachlich einzuschätzen und geeignete Schutz- und Unterstützungsmaßnahmen für Kinder, Jugendliche und ihre Familien zu entwickeln.
Wie die Beratung durch eine Insoweit erfahrene Fachkraft abläuft und wann sie hinzugezogen werden sollte, erläutert dieses Erklärvideo(öffnet in neuem Fenster) aus der Region Görlitz.
Nachfolgend finden Sie die regionalen Ansprechpersonen der Insoweit erfahrenen Fachkräfte in Sachsen. Darüber hinaus stehen Ihnen weiterführende Informationen der regionalen Netzwerke zur Verfügung.
Auf der Startseite der Landeskoordinierungsstelle Medizinischer Kinderschutz finden Sie zudem Informationen zur Medizinischen Kinderschutzhotline (0800 19 210 00), die bundesweit rund um die Uhr fachliche Beratung anbietet.