Antragstellung des Arztausweises als Sichtausweis im Scheckkartenformat

Die Sächsische Landesärztekammer stellt für ihre Mitglieder auf Antrag Arztausweise aus. Wir empfehlen allen Kammermitgliedern - auch den Ärztinnen und Ärzten im Ruhestand - die Ausstellung eines Arztausweises aus folgenden Gründen zu beantragen:

  1. Der Arztausweis weist den Inhaber als Arzt aus. Dies kann bei einer Hilfeleistung am Unfallort oder ähnlichen Begebenheiten von Bedeutung sein.
  2. Der Ausweis dient gegenüber dem Apotheker dazu, sich als Arzt auszuweisen und somit als Berechtigung, ärztliche Verordnungen (Rezepte) auszustellen. Beispielsweise können nicht zur vertragsärztlichen Tätigkeit zugelassene Ärzte (auch Ärzte im Ruhestand) für Familienangehörige Rezepte ausstellen (gegen Privatbezahlungoder nach Absprache mit der Krankenversicherung)
  3. Auf dem Arztausweis ist die einheitliche Fortbildungsnummer (EFN) im Klartext und als Barcode hinterlegt und kann bei Fortbildungsveranstaltungen verwendet werden.

Das Antragsformular können Sie in allen Geschäftsstellen der Sächsischen Landesärztekammer erhalten oder direkt hier (*.pdf, 145.61 KB) herunterladen.

Wir bitten Sie, das Antragsformular ausgefüllt und mit einem Passbild (Hochformat 3:4) versehen der Sächsischen Landesärztekammer auf dem Postweg, per Boten oder persönlich zukommen zu lassen.

Ihr Arztausweis kann nur ausgestellt werden, wenn alle Berufsurkunden (Approbation bzw. Berufserlaubnisse, Facharztanerkennung, Urkunden über weitere Bezeichnungen sowie akademische Grade und Titel) als amtlich beglaubigte Kopien in der Meldeakte unseres Berufsregisters vorliegen.

Für die Ausstellung eines Arztausweises wird ab 1. Januar 2012 keine Gebühr mehr erhoben. Der ausgestellte Arztausweis wird Ihnen per Post zugesendet.

Der Arztausweis wird grundsätzlich für die Dauer von fünf Jahren ausgestellt. Nach Ablauf von fünf Jahren oder einem abweichend eingetragenen Gültigkeitsdatum verliert der Arztausweis seine Gültigkeit. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Bitte beantragen Sie einen Folgeausweis mit einem neuen Passbild.

Ihr Arztausweis ist Eigentum der Sächsischen Landesärztekammer. Bei einem Wechsel des Kammerbereiches geben Sie Ihren Arztausweis bei der Abmeldung bitte zurück.

Der Verlust von Arztausweisen ist unverzüglich der Sächsischen Landesärztekammer anzuzeigen. Es wird um telefonische Benachrichtigung unter der Rufnummer 0351-8267-360 gebeten.

Da der Arztausweis in Händen von Unbefugten missbräuchlich verwendet werden kann, ist er ebenso sicher zu verwahren wie andere Personaldokumente.

Die Veröffentlichung im Ärzteblatt können Sie in der Ausgabe 12/2011 nachlesen.

Informationen zum Layout und zu den Sicherheitsmerkmalen des neuen Arztausweises im Scheckkartenformat finden Sie hier.

Dipl.-Ök. Kornelia Keller

Kaufmännische Geschäftsführerin

Dipl.-Verwaltungsw. (FH) Susanne Richter

Leitende SachbearbeiterinBerufsregister 

Dieses Merkblatt können Sie hier als PDF-Datei (*.pdf, 85.57 KB) herunterladen.