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Alle Veröffentlichungen finden Sie auch im Downloadbereich.
Seit 1999 führen zahlreiche Institute und Praxen für Pathologie im Freistaat Sachsen eine bewährte Form externer Qualitätssicherung in Form eines "Peer Review Verfahrens" durch.
Die Methode des Peer Reviews ist ein Verfahren der externen Qualitätssicherung, das als unbürokratisches, flexibles und auf den kollegialen Austausch fokussiertes Instrument der Förderung von Qualität und Sicherheit in der Patientenversorgung dient. Auf freiwilliger Basis verbinden Peer-Review-Verfahren das Konzept der Qualitätsentwicklung mit dem Konzept des lebenslangen Lernens. In diesem Rahmen erfolgt ein offener Informationsaustausch mit Fachkollegen aus anderen Einrichtungen auf Augenhöhe.
Der Vorstand der Sächsischen Landesärztekammer hat dazu auf seiner Sitzung am 1. Februar 2006 die Richtlinie "Freiwillige Qualitätskontrolle - Pathologie" - Peer Review Verfahren Pathologie - beschlossen und zuletzt durch Beschluss vom 03. Dezember 2014 fachlich aktualisiert.
Im Ärzteblatt Sachsen, Heft 3/2013, sind mit dem Artikel „Peer-Review-Verfahren in der Pathologie - Zehn Jahre Erfahrungen im Freistaat Sachsen“ die Ergebnisse des Verfahrens über die zurückliegenden Jahre veröffentlicht.
Der Artikel erschien zuvor auch in Heft 8/2012 der Zeitschrift für Evidenz, Fortbildung und Qualität im Gesundheitswesen.
Einen Artikel zur fachlich weiterentwickelten Richtlinie gibt es im Heft 3/2015 des Ärzteblatt Sachsen.
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An der freiwilligen Qualitätskontrolle Pathologie beteiligen sich bei der Sächsischen Landesärztekammer folgende Einrichtungen:
Einrichtungen, deren Zustimmung zur Veröffentlichung nicht vorliegt bzw. die nicht oder nicht erfolgreich an dem Verfahren teilgenommen haben oder nicht mehr teilnehmen, sind nicht veröffentlicht.
Ab dem 03. Dezember 2014 veröffentlichen wir hier die von der Sächsischen Landesärztekammer erteilten gültigen Bestätigungen über die Teilnahme an der freiwilligen Qualitätskontrolle Pathologie (Peer Review Verfahren Pathologie). Auch hier sind Einrichtungen, die uns ihre Zustimmung zur Veröffentlichung nicht gegeben haben oder die nicht erfolgreich am Verfahren teilgenommen haben, nicht veröffentlicht. Nicht mehr gültige Bestätigungen werden gelöscht, sofern nicht bereits ein neues Peer-Review-Treffen in Arbeit ist.