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Ärztliche Stelle Strahlenschutzverordnung
Die Anwendung ionisierender Strahlung und radioaktiver Stoffe am Menschen bedarf der Qualitätssicherung. Sie ist von wesentlicher Bedeutung für die diagnostischen Aussagen, für die Durchführung und die Ergebnisse einer Behandlung.
Aufgaben der Ärztlichen Stelle
- die Überprüfung, ob die diagnostischen und therapeutischen Strahlenanwendungen unter Berücksichtigung der rechtfertigenden Indikation dem Stand der medizinischen Wissenschaft entsprechen,
- die Überprüfung, ob die Qualitätsstandards bei der medizinischen Strahlenanwendung bei Untersuchungen und Behandlungen und der Aufzeichnungen der Parameter der Strahlenanwendung am Menschen eingehalten werden,
- die Überprüfung der Maßnahmen zur Optimierung der diagnostischen Strahlenanwendung mit möglichst geringer Strahlendosis für den Patienten bei diagnostisch aussagefähiger Bildqualität,
- die Überprüfung der Beachtung der vom Bundesamt für Strahlenschutz veröffentlichten diagnostischen Referenzwerte in der Röntgendiagnostik und in der Nuklearmedizin,
- die Überprüfung der Unterlagen der strahlentherapeutischen Vorrichtungen mit Planungs- und Lokalisationssystemen und Dosierungsverfahren sowie der nuklearmedizinischen Vorrichtungen und Verfahren, ob sie unter Berücksichtigung des Standes der Technik dem erforderlichen Qualitätsstandard entsprechen,
- die Unterbreitung von Verbesserungsvorschlägen an den Strahlenschutzverantwortlichen zur Optimierung der medizinischen Strahlenanwendung und die Überprüfung der Umsetzung dieser Vorschläge.
Rechtsgrundlagen
Die Strahlenschutzverordnung (§ 128) sieht die Bestimmung von Ärztlichen Stellen vor, die alle Anwender radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung in der Medizin ohne weitere Unterteilung nach stationärem oder ambulantem Einsatz prüfen sollen. Diese können eine gemeinsame Infrastruktur nutzen.
Das Referat „Ärztliche Stelle StrlSchV“ der Sächsischen Landesärztekammer betreut die Fachkommissionen Röntgen, Nuklearmedizin und Strahlentherapie.
Die Ärztlichen Stellen haben eine Mittlerfunktion zwischen dem Strahlenschutzverantwortlichen und dem anwendenden Arzt einerseits und der strahlenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörde andererseits.
Die Bestimmung der Ärztlichen Stelle erfolgte durch das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit und Verkehr und das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft.
Kontakt: Qualitätsprüfungen nach StrlSchV
Sophie Philipp
- Adresse
- Schützenhöhe 16,
01099 Dresden - Telefon
- Anrufen von Sophie Philipp: +49 351 8267383
- E-Mail senden an Sophie Philipp: aerztliche.stelle@slaek.de
Kerstin Buhlig-Stahr
- Adresse
- Schützenhöhe 16,
01099 Dresden - Telefon
- Anrufen von Kerstin Buhlig-Stahr: +49 351 8267385
- E-Mail senden an Kerstin Buhlig-Stahr: aerztliche.stelle@slaek.de
Kontakt: Fachkundenachweis nach StrlSchV
Bitte beachten Sie die Zuständigkeit des Referates Weiterbildung für Fachkundeanfragen
Kontakt: Fachkunde Strahlenschutz
Referat Weiterbildung/ Prüfungswesen
- Adresse
- Schützenhöhe 16,
01099 Dresden - Telefon
- Anrufen von Referat Weiterbildung/ Prüfungswesen: +49 351 8267456
- E-Mail senden an Referat Weiterbildung/ Prüfungswesen: strahlenschutz-fachkunde@slaek.de
Gesetze, Richtlinien (Downloads)
Strahlenschutzgesetz - StrlSchG
Gesetz zur Neuordnung des Rechts zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil 1 Nr. 42 S. 1966, ausgegeben zu Bonn am 3. Juli 2017
Strahlenschutzverordnung - StrlSchV
Verordnung zu weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts BundesgesetzblattJahrgang 2018 Teil 1 Nr. 41, ausgegeben zu Bonn am 5. Dezember 2018
Richtlinie zur Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) und Röntgenverordnung (RöV) „Qualitätssicherung durch Ärztliche und Zahnärztliche Stellen“
vom 23. Juni 2015 (GMBl. 2015, Nr. 51, S. 1026)