Die Methode des Peer Review im Gebiet Allgemeinmedizin ist ein in Sachsen neu eingeführtes berufsgruppenübergreifendes Verfahren der externen und internen Qualitätssicherung für Ärzte und qualifizierte Mitarbeiter in Praxen für Allgemeinmedizin. So soll ein offener Informationsaustausch mit Fachkollegen aus anderen Einrichtungen auf Augenhöhe und auf freiwilliger Basis ermöglicht werden. Das Peer-Review-Verfahren für die Allgemeinmedizin stellt eine Plattform für den unbürokratischen und flexiblen Austausch unter allgemeinärztlich tätigen Kollegen dar. Besonders für die in Einzelpraxis tätigen Fachärzte für Allgemeinmedizin bietet die Durchführung eines Peer-Review-Verfahrens die Chance, Qualität und Sicherheit in der unmittelbaren Patientenversorgung zu verbessern.
Erste Impulse zur Entwicklung eines Peer-Review-Verfahrens in der Allgemeinmedizin entstanden 2014 in der Ärztekammer Schleswig-Holstein mit Unterstützung des Institutes für Allgemeinmedizin der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel und der Deutschen Gesellschaft für Allgemeinmedizin.
Im Rahmen einer Kooperation der Sächsischen Landesärztekammer (SLÄK) mit der Ärztekammer Schleswig-Holstein und Unterstützung des Institutes für Allgemeinmedizin der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU Kiel) sowie der Sächsischen Gesellschaft für Allgemeinmedizin e.V. (SGAM) wurde 2018 mit der Entwicklung eines sächsischen Peer-Review-Verfahrens in der Allgemeinmedizin begonnen.
Die Kooperation verfolgt das Ziel, das Peer Review als freiwilliges Verfahren der Qualitätssicherung zur Verbesserung der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität für hausärztliche Praxen zu installieren.
Wie in allen anderen Peer-Review-Verfahren verbindet das Peer Review Allgemeinmedizin in Sachsen auf Basis der Freiwilligkeit das Konzept der Qualitätsentwicklung mit dem Konzept des lebenslangen Lernens und ist an das Pilotprojekt zum Peer-Review-Verfahren der Allgemeinmedizin in Schleswig-Holstein angelehnt.
Auch in der Allgemeinmedizin kommt einem Peer-Review-Verfahren im Zusammenhang mit
§ 5 der Berufsordnung der Sächsischen Landesärztekammer eine besondere Bedeutung zu, denn dort heißt es:
„Der Arzt ist verpflichtet, an den von der Ärztekammer eingeführten Maßnahmen zur Sicherung der Qualität der ärztlichen Tätigkeit teilzunehmen und der Ärztekammer die hierzu erforderlichen Auskünfte zu erteilen.“
Das Peer-Review-Team in der Allgemeinmedizin sollte mit zwei verantwortlichen Ärzten aus der allgemeinärztlichen Praxis (z.B. Facharzt für Allgemeinmedizin) und mindestens einem im Gebiet Allgemeinmedizin qualifizierten Mitarbeiter sowie optional einem Vertreter der Ärztekammer oder eines Berufsverbandes interdisziplinär und multiprofessionell zusammengesetzt sein.
Am 6. April 2019 fand eine dementsprechende Qualifizierung für Allgemeinmediziner des Freistaates Sachsen zu Peers nach dem Curriculum „Ärztliches Peer Review“ der Bundesärztekammer im Rahmen des 7. Interprofessionellen Gesundheitskongresses 2019 statt. Ähnlich der Richtlinie in der Intensivmedizin und unter Verwendung der Formulare der Ärztekammer Schleswig-Holstein wurde die Richtlinie Freiwillige Qualitätskontrolle - „Peer Review Allgemeinmedizin im Freistaat Sachsen“ erarbeitet und ist am 01. Mai 2019 in Kraft getreten. Neben allgemeinen Angaben zur Zielsetzung eines Peer-Review-Verfahrens und zum Kompetenzprofil der Peers beinhaltet die Richtlinie Regelungen zur Rollenverteilung innerhalb des Peer-Review-Teams und zu den grundsätzlichen Anforderungen an den Ablauf und die Durchführung eines allgemeinmedizinischen Peer Reviews.
Bei den ersten vier Peer-Review-Verfahren, die 2019 zwischen zwei geschulten Peer-Paaren in der Allgemeinmedizin erfolgreich stattfanden, wurden die Verfahrensregelungen der Richtlinie zugrunde gelegt.