Ärztinnen und Ärzte, die Röntgenstrahlen am Menschen anwenden bzw. die rechtfertigende Indikation zur Anwendung von Röntgenstrahlen stellen, benötigen die Fachkunde im Strahlenschutz (Röntgen)
Fachkunde im Strahlenschutz (Röntgen)
- Ihr Weg zum Erwerb der Fachkunde Strahlenschutz (Röntgen) (*.pdf, 37.92 KB)
- Antrag auf Anerkennung
- Fachkunde RöV (*.pdf, 259.46 KB) - Anlage
- Antrag auf Anerkennung (*.pdf, 71.70 KB)- Fachkunde RöV
Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz
Entsprechend § 48 der StrlSchV ist die Fachkunde im Strahlenschutz mindestens alle fünf Jahre durch eine erfolgreiche Teilnahme an einem entsprechenden Kurs zu aktualisieren. Maßgebend für den Ablauf der Frist ist das Datum der Fachkundebescheinigung (siehe Aktualisierungsdatum) bzw. das Datum der Bescheinigung des letzten Aktualisierungskurses.
Nach erfolgreicher Aktualisierung ist die Fachkunde im Strahlenschutz wieder rechtskräftig.
Sollte die Fachkunde im Strahlenschutz nicht rechtzeitig aktualisiert werden, ist diese nach Ablauf des Datums des letzten 5-Jahres-Zyklus nicht mehr gültig. Das heißt, dass Röntgenstrahlung nach Strahlenschutzverordnung nicht mehr angewendet werden darf oder nur mit Auflagen der zuständigen Stelle.
Ärzte, die die Frist zur Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz überschritten haben, beantragen formlos die Fortgeltung der Fachkunde im Strahlenschutz bei der Sächsischen Landesärztekammer.
Ansprechpartner
Kontakt: Fachkunde Strahlenschutz
Referat Weiterbildung/ Prüfungswesen
- Adresse
- Schützenhöhe 16,
01099 Dresden - Telefon
- Anrufen von Referat Weiterbildung/ Prüfungswesen: +49 351 8267456
- E-Mail senden an Referat Weiterbildung/ Prüfungswesen: strahlenschutz-fachkunde@slaek.de