Absolvierte Weiterbildungszeiten können nur dann anerkannt werden, wenn Sie unter der Leitung zur Weiterbildung befugter Ärzte erfolgt.
Absolvierte Weiterbildungszeiten können nur dann anerkannt werden, wenn Sie unter der Leitung zur Weiterbildung befugter Ärzte erfolgt.
Wir beraten Sie gern, inwieweit im Rahmen der bestehenden Weiterbildungsbefugnisse im ambulanten und stationären Bereich eine Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin angerechnet werden kann.
Über Stellenangebote können Sie sich auf der Seite der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen informieren.