©AdobeStock/Prostock-studio
©AdobeStock/Prostock-studio

Förderung der Weiterbildung

Förderung im ambulanten Bereich:

Entsprechend der bundesweiten Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung gemäß § 75 a SGB V fördert die KV Sachsen zusammen mit den Krankenkassen finanziell insbesondere die allgemeinmedizinische Weiterbildung in Sachsen.

 

Die Förderung im ambulanten Bereich beträgt 5.000 EUR pro Monat und Vollzeitstelle. In unterversorgten bzw. von Unterversorgung bedrohten Planungsbereichen werden die Förderbeträge um monatlich 500 EUR (Unterversorgung) bzw. 250 EUR (drohende Unterversorgung) erhöht.

 

Die Förderung eines Weiterbildungsverhältnisses wird auf Antrag des Praxisinhabers von der zuständigen KV-Bezirksgeschäftsstelle gewährt, wenn der Antragsteller die Weiterbildungsbefugnis besitzt und in seiner Praxis eine vorhandene Stelle zur Weiterbildung in der Allgemeinmedizin mit einem geeignetem Bewerber besetzen kann. Weitere Informationen und Auskünfte zu den erforderlichen Anträgen erhalten Sie unter:

 

Förderung im stationären Bereich:

Die Fördermittel im stationären Bereich zur Besetzung umgewandelter Stellen mit Ärzten in allgemeinmedizinischer Weiterbildung erhalten Krankenhäuser nach § 108 SGB V und Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen nach § 111 SGB V.

 

Die Fördermittel werden von den Einrichtungen bei der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG e.V.) beantragt. Die Antragsunterlagen können bei der zentralen Registerstelle der DKG angefordert werden oder von deren Interntseite heruntergeladen werden.

 

Die Fördersumme im stationären Bereich beträgt:
Förderbetrag pro Monat besetzter Vollzeitstelle im Gebiet Innere Medizin mit ihren Spezialisierungen: 1.420 EUR
Förderbeitrag pro Monat besetzter Vollzeitstelle für das Krankenhaus, wenn der Arzt/die Ärztin in Weiterbildung den stationären Teil der allgemeinmedizinischen Weiterbildung in einem anderen Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung entsprechend der Weiterbildungsordnung ableistet 2.440 EUR