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Ausbildungsverordnung MFA

Die Ausbildungsverordnung regelt, wie die Ausbildung im Ausbildungsberuf Medizinische Fachangestellte grundsätzlich zu organisieren ist.

Ausbildungsberufe, für die eine Ausbildungsordnung existiert, sind staatlich anerkannt. In diesen Berufen darf ausschließlich nach der Ausbildungsordnung ausgebildet werden.

Der Zweck einer Ausbildungsordnung ist es, rechtsverbindliche Grundlagen und einheitliche Standards für die betriebliche Berufsausbildung zu schaffen. Laut § 4 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) muss eine Ausbildungsordnung mindestens folgende Punkte beinhalten:

  • Genaue Berufsbezeichnung
  • Ausbildungsdauer
  • Berufsbild (welche Kenntnisse und Fähigkeiten werden vermittelt?)
  • Ausbildungsrahmenplan
  • Anforderungen der Zwischen- und Abschlussprüfung