Die Gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für Untersuchungen und Behandlungen ihrer versicherten Mitglieder. Es gibt daneben auch medizinische Leistungen, die von einer Krankenkasse nicht erstattet werden. Diese Leistungen werden als "Individuelle Gesundheits-Leistungen" (kurz: IGeL) bezeichnet. Dazu gehören unter anderem die medizinische Beratung vor Fernreisen, kosmetische Operationen oder manche Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten. Alle haben sie eines gemeinsam: Patienten müssen diese Leistungen selbst bezahlen. Dabei ist es gleichgültig, ob sie die Leistung wünschen oder ob ein Arzt diese Leistung vorgeschlagen hat.
Abrechnungsfragen
Was bedeutet IGeL?
Amtliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
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