Häufige Fragen

Coronaschutzimpfung in der Hausarztpraxis | Webinar 22.04.21

Sinnvoll wäre es z.B., sich mit anderen impfenden Kollegen zusammen zu tun und Patienten entsprechend zu clustern.

ja, wegen der Immunoseneszenz (siehe aktuelle SIKO-Empfehlungen vom 26. April 2021)

Zulassung für Kinder ab 12 Jahren, wenn alles gut geht, im Juni oder Juli

Die Impfung könnte einen positiven Effekt haben, wir sehen auch deutlich mehr post-COVID-Patienten ohne Impfung nach Infektion als Geimpfte mit post-COVID-Fällen. Belastbare Daten müssen erst noch erhoben werden.

ja, das ist kein Marker für Komplikationender Impfung

2 Wochen bei unkomplizierten Verlauf (wegen des post-OP Katabolismus und der daraus resultierenden eingeschränkten zellulären Immunität des Operierten)

ja, weil es zu einer erheblichen Zoster-bedingten Immunsuppression kommt. Wenn möglich, vier Wochen postponieren!

bei HbA1c <7,5% 1 mal / >7,5% 2 mal

Voraussetzung ist, dass es eine symptomatische Infektion war!

verlängern

Siehe SIKO-Empfehlungen! 2 x ist richtig (Immunoseneszenz). Nach drei Monaten ist gut zur Vermeidung von Re-Infektionen

Ende der Akutsymptome!

nur bei Immunthrombozytopenie ist Vorsicht geboten. Eine splenogene Markhemmung wie bei der LC ist dabei kein Risikofaktor

Siehe SIKO-Empfehlungen vom 25. April 2021!

Antikörper-Titer sind kein Surrogatmarker für eine Immunität!

Genau das Gegenteil ist der Fall. Bei einem zu kurzen Impfintervall besteht die Gefahr einer schlechteren LZ-Immunität

Ja, mit einer entsprechenden zusätzlichen Aufklärung (s. auch SIKO-Empfehlungen)

nein, nicht mehr als ohne diesen Gendefekt

Bisher werden in den Impfzentren ausschließlich Impfungen geplant, bei denen auch die Zweitimpfung im Impfzentrum erfolgt. Evtl. wird dies gegen Ende der Laufzeit der Impfzentren geändert, Sie erhalten dann eine Mitteilung über das Verfahren. Da die Impfzentren dann keinen Impfstoff mehr benötigen, dürfte es unproblematisch sein, die entsprechende Menge zu bekommen.

Mit dem Apotheken-Großhandel ist seitens des SMS besprochen worden, den sächsischen SIKO-Empfehlungen zu folgen. Hier gibt es aber noch Abstimmungsbedarf, auf den die einzelne Apotheke leider keinen Einfluss hat. Wir werden so schnell wie möglich versuchen, das zu klären. Sollten Sie Probleme haben, wenden Sie sich bitte an corona(at)slaek.de. Dies gilt für Apotheker und Ärzte.

Die PSA sollte über die KVS bestellt werden, bitte wenden Sie sich direkt dorthin.

Nein

Sie müssen über das KVSafe-Net gehen, können die Meldung aber nachträglich vornehmen. Dies ist unbedingt erforderlich, da die Meldung mit den Abrechnungszahlen abgeglichen wird. Bezahlt werden nur gemeldete Impfungen.

erst die EMA-Zulassung, dann die Freigabe. Wie bei jedem anderen Impfstoff in D auch!

nein, aber klärt derzeit der Bund.

Das unterliegt natürlich der Schweigepflicht. Aber der Fall ist an das PEI gemeldet worden und in das Nebenwirkungsregister mit eingeflossen. Für Sachsen wird die SIKO mit der LUA eine Information zu den gemeldeten NW vorbereiten.

1x impfen nur bei Immungesunden (bitte SIKO Empfehlung berücksichtigen vom 25.04.)! Die Infektion muss zusätzlich zu der einmaligen Imfung dokumentiert sein. Ansonsten 2 x impfen!

Es muss eine deutsche Approbation vorliegen und in der Praxis selbst muss die Haftungsfrage geklärt sein (über die Praxis oder über den angestellten Arzt).

Nein, die Impfberatung kann nur abgerechnet werden, wenn der Impfling nicht geimpft werden will. Ansonsten kann nur die Impfung abgerechnet werden. Dies gilt auch, wenn er an zwei verschiedenen Tagen oder in verschiedenen Quartalen da war.

Staatshaftung existiert bei der Beachtung des richtigen Procedere (s. auch SIKO-Empfehlungen vom 25. April 2021). Dies ergibt sich auch eindeutig aus der aktuellen Impfaufklärung des RKI vom 23.04.2021

wenn sechs Wochen geplant, dann ja; wenn 3 Wochen geplant, dann bitte verlängern!

derzeit in der Regel noch nicht, wird sich aber mit zunehmender Verfügbarkeit von Impfstoff ändern.

Ja, das ist möglich, aber logistisch nicht trivial und braucht daher entweder eine Absprache vor Ort oder genereller Regelungen über die KVS.

1 Impfung nur bei Immungesunden! Ansonsten 2 Impfungen (s. auch SIKO-Empfehlungen 25. April 2021, bitte auch den Annex 1 beachten)

frühesten 3 Monate nach der Infektion, optimal > 6 Monate!

Wie verfahren bei pat., die klinisch corona durchgemacht haben, aber keinen positiven pcr test haben (z.b. weil sie ohnehin mit dem lebenspartner in quarantäne waren) : 1 x oder 2 x impfen ? Gibt es ein erhöhtes Nebenwirkungsrisiko bei "Überimpfung" ?

Die EFN-Nummern werden weitergeleitet und die Punkte Ihrem Konto gutgeschrieben. Dies gilt nur für die TN, die in Präsenz teilgenommen haben und deren EFN-Nummer angegeben wurde.

Nein, Sie müssen über das KVSafe-Net gehen, können die Meldung aber nachträglich vornehmen Dies ist unbedingt erforderlich, da die Meldung mit den Abrechnungszahlen abgeglichen wird. Bezahlt werden nur gemeldete Impfungen.

Sie sollten immer damit rechnen (zu mindestens im Monat Mai), dass der Impfstoff noch knapp ist. Auch Erstimpfungen können verschoben werden…

AstraZeneca hat keine Daten zur Stabilität des Impfstoffes in Spritzen erhoben, kann daher dazu auch nichts sagen. 48 h in einer Spritze lagern würde ich persönlich auf keinen Fall, was ich am gleichen Tag nicht verimpfe, würde ich auch nicht aufziehen. Das ist aber einfach nur meine persönliche Meinung als FÄ für AllgMed. dazu (Privatmeinung Dr. Klein).

Es kommt nicht auf die Entfernung an, sondern auf die Zeit: aufgezogenes BioNTech muss nach 6 h verimpft sein. Wichtig ist der erschütterungsfreie Transport. Ein Stück Schaumstoff in der entsprechenden Größe mit einer Aussparung für die Spritze reicht in der Regel aus, fahren Sie vorsichtig

Der Blick in die Glaskugel, wir erwarten das allerdings schon für Mai….

Das ist seit dem 20.04.2021 offizielle vom SMS erlaubt, siehe https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/250360(öffnet in neuem Fenster). Zur Altersbegrenzung gibt es juristisch relevant die EMA-Zulassung, also alles über 18. Dies findet sich auch in der Aufklärung des RKI entsprechend wieder. Ansonsten gibt es Empfehlungen: der STIKO, der SIKO, der britischen Behörden (siehe aktueller Artikel im Arzneimittelbrief) usw. Der Impfarzt ist letztendlich frei in seiner Entscheidung.

Leider kann dies von den Apothekern nicht garantiert werden. Diese sind da abhängig von der Menge Impfdosen, die vom Hersteller wöchentlich zur Verfügung gestellt wird. In den Praxen muss das ausgesteuert werden. Ggf. kann man die Erstimpfungen aussetzen, um erst einmal die Zweitimpfungen zu garantieren.

Nein, die Dosen können nicht zurück gegeben werden. Bitte melden Sie sich frühzeitig bei corona(at)slaek.de und geben an, wie viele Impfstoffdosen Sie frei geben wollen. Diese Meldung sollte spätestens 4 Wochen vor dem Verfallsdatum erfolgen!

Die Informationen werden sobald sie den Apothekern vorliegen weitergegeben, aber oft wird die tatsächliche Liefermenge erst sehr kurzfristig bekanntgegeben.

Bei BioNTech und bei AstraZeneca liegt der Zeitraum bei Raumtemperatur bei 6 h (bei BioNTech im aufgelösten Zustand!!!!), dies sollte auch im Hausbesuch nicht überschritten werden. Da es bisher keine Daten der Firmen zur Stabilität im aufgezogenem Zustand gibt, sollten Sie diese 6 Stunden auch nicht überschreiten, wenn die Spritze gekühlt zum Hausbesuch mitgenommen wird. Sobald es hier neuere Informationen gibt, würden wir Sie informieren, wenn Sie sich zum Newsletter angemeldet haben ( corona(at)slaek.de).

Wir werden wohl in den nächsten Wochen noch mit einer begrenzten Anzahl Impfdosen leben müssen, leider erschwert das die Organisation in den Praxen und in den Apotheken enorm. Wir hoffen auf Besserung im Mai.

Der Impfstoff von BioNTech kann auf keinen Fall zurück gelegt werden, da er nach Beginn des Auftauprozesse aus der Ultratiefkühlung nur 120 Stunden bei Kühlschranktemperatur haltbar ist. Hier muss leider jeweils die Liefermenge abgewartet werden, ggf. müssen Erstimpfungen zurückgestellt werden. Bei AstraZeneca ist es prinzipiell möglich, die Zweitimpfung zurückzustellen (Vorsicht: Haltbarkeit!). Da der Impfabstand aber 12 Wochen ist, gehen wir davon aus, dass im Juli ausreichend Impfstoff zur Verfügung steht.

Es wird relativ regelmäßig Impfstoff von AstraZeneca geben, in der KW 18 stehen zum Beispiel ca. 1,4 Mio ID zur Verfügung.

Die 7. Dosis BioNTech kann nicht empfohlen werden, da sie wirklich nur unter absolut idealen Umständen möglich ist und in jedem Fall off-label-Use. Es obliegt dem Impfarzt zu garantieren, dass jede Dosis 0,3ml Impfstoff enthält.

Nein, es sollte auf jeden Fall auch die Zweitimpfung mit Moderna erfolgen. Bitte kontaktieren Sie dazu corona(at)slaek.de

Der Abstand zu anderen Impfungen sollte 14 Tage betragen (steht so auch in der Impfaufklärung). Sie können diesen Impfabstand auf 7 Tage verkürzen, wenn die Impfung dringend ist. Denn es geht hier in erster Linie darum evtl. Impfreaktionen konkret dem Verursacherimpfstoff zuordnen zu können.

Das Risiko für impfinduzierte Thrombozytopenien ist unabhängig von Thrombosen in der Anamnese oder einer klassischen Thrombophilie-Anamnes. Daher sind diese Vorerkrankungen keine Kontraindikation (siehe Artikel aus dem Arzneimittelbrief).

Chemotherapien sind keine Kontraindikation, im Gegenteil sollten Tumorpatienten unter laufender Therapie auf jeden Fall geimpft werden. Der Impftermin ist mit dem behandelnden Onkologen abzusprechen (selbstverständlich nicht bei maximaler Leukocytendeprivation)

Es gibt keine Hinweise darauf, dass der Impfstoff in die Muttermilch übergeht. Schützende mütterliche Antikörper aber sehr wohl.

ja

In allen sächsischen Impfzentren erfolgt die Zweitimpfung der Patienten unter 60 Jahre mit einem mRNA-Impfstoff, es sei denn, der Patient wünscht ausdrücklich eine Zweitimpfung mit AstraZeneca.

So lange die Impfpriorisierung nicht aufgehoben ist, empfiehlt die SIKO eine möglichst schnelle Zweitimpfung, daher 3 Wochen bei BioNTech. Es handelt sich um eine Empfehlung, da wir noch immer hauptsächlich Menschen mit einer Immunschwäche impfen, bei denen die Zweitimpfung besonders wichtig ist. Erst wenn hauptsächlich die breite Bevölkerung geimpft wird, macht es aus epidemiologischer Sicht Sinn, die Impfabstände zu verlängern (auch dann nur, wenn der Impfstoff knapp ist...).

Die 7. Dosis BioNTech kann nicht empfohlen werden, da sie wirklich nur unter absolut idealen Umständen möglich ist und in jedem Fall off-label-Use. Es obliegt dem Impfarzt zu garantieren, dass jede Dosis 0,3ml Impfstoff enthält. Abgerechnet kann sie werden, wenn sie über den KVSafenet-Zugang gemeldet wurde.

Beide Impfstoffe sind prinzipiell geeignet.

ja

Der kurze Impfabstand verursacht keinen verstärkten Selektionsdruck eher im Gegenteil.

Es handelt sich hier um eine politische Entscheidung mit epidemiologischer Begründung. Eigentlich impfen wir derzeit noch immer hauptsächlich Menschen mit einer Immunschwäche, bei denen die Zweitimpfung besonders wichtig ist. Erst wenn hauptsächlich die breite Bevölkerung geimpft wird, würde es aus epidemiologischer Sicht Sinn machen, die Impfabstände zu verlängern (auch dann nur, wenn der Impfstoff knapp ist...).

ja

Siehe SIKO-Empfehlung: Immungesunde, die einen symptomatischen nachgewiesenen Infekt hatten, müssen nur einmal geimpft werden. Immunschwache und Menschen ohne Symptome sollten zweimal geimpft werden (dazu gehören alle über 60, weil auch das Immunsystem älter wird…)

Ja, der Impfstoff ist ab 16 zugelassen.

Es gibt derzeit leider noch keine anamnestischen Hinweise, wer besonders gefährdet ist (außer natürlich eine immunologisch bedingte Thrombocytopenie oder eine echte HIT in der Anamnese). Dies finden Sie auch im entsprechenden RoteHand-Brief.

Nein, allerdings gibt es Daten dazu nur für die beiden mRNA-Impfstoffe. Die Impfung kann ab dem 2. Trimenon erfolgen.

Nein, eine frisch gebackene Mutter hat keine erhöhte Prio. Der Impfstoff geht nicht in die Muttermilch über, es kann also gestillt werden.

Die bisher berichteten Fälle traten ausschließlich nach der ersten Impfung auf (siehe AMB-Artikel).

siehe RKI-Infoblatt: KEIN erhöhtes Risiko

Die Zulassung ist ab 18 Jahren erfolgt, bei der Einschränkung auf über 60-Jährige handelt es sich ausschließlich um eine STIKO-Empfehlung, die das RKI in der Impfaufklärung für Vektorimpfstoffe relativiert. Die Entscheidung obliegt dem impfenden Arzt.

Mit gesundem Menschenverstand, Daten gibt es dazu nicht. Es kann sein, dass der Immunschutz bei Wechsel des Impfstoffes schlechter, gleich oder besser ist, wir wissen es nicht. Rechtlich abgesichert sind Sie durch die Empfehlung der STIKO.

Es muss der immunologische Nachweis von Antikörpern gegen den PF4 untersucht werden. Es ist zu bedenken, dass einzelne Screening-Tests falsch negativ sein können! (s. GTH-Empfehlungen)

Ja, es sollte eine entsprechende Aufklärung erfolgen (markieren Sie einfach im RKI-Aufklärungsbogen vom 23.04. die entsprechende Passage gelb).

Die SIKO-Empfehlung ist einfach anders als die STIKO-Empfehlung….

Nein, wir halten Sie auf dem Laufenden.

Die Impfung selbst ist eine delegierbare Leistung, nur die Aufklärung kann nicht delegiert werden. Die Vorbereitung der Aufklärung kann mit Aufklärungsblatt und Erklärvideos natürlich vorbereitet werden, durchaus auch mit Unterstützung der MFA, aber der Arzt muss auf jeden Fall für Fragen persönlich zur Verfügung stehen.

Nein, Impfen darf jeder approbierte Arzt, da es sich nicht um eine vertragsärztliche Leistung handelt ist die Vorlage des Impfkurses nicht notwendig.

Nein, die Aufklärung erfolgt für beide Impfungen (siehe in den RKI-Aufklärungsbögen), vor der Zweitimpfung erfolgt nur eine Kurzananmnese.

Schön gemütlich, bitte einfach nicht "zack und rein".

Ja, aber der Arzt hat sich davon zu überzeugen, dass die Schwester das richtig macht. Die Verantwortung für die gesamte Impfung liegt beim Impfarzt!

Von der Prioliste darf ausschließlich abgewichen werden, wenn ansonsten Impfstoff droht zu verfallen.

Mit Stempel und Unterschrift Zeitpunkt der positiven PCR angeben.

In gut begründeten Einzelfällen kann ein AK-Test durchaus eine Kassenleistung sein, allerdings nicht, um einfach nur aus Interesse eine CoronaErkrankung nachzuweisen. Sollte nie ein positiver PCR-Test vorgelegen haben, sollte einfach zweimal geimpft werden.

Behandeln Sie unbedingt antiviral, da eine Herpes-Zoster-Infektion das Immunsystem erheblich schwächt.

Warten Sie, bis die akute Phase vorbei ist. Die Immunsuppression bei herpes-Zoster-Infektionen verhindert sonst eine ausreichende Immunität.

Die Impfung von Kindern muss auch nach Zulassung eines Impfstoffes für Kinder mit den Eltern sehr differenziert diskutiert werden, da die Studienpopulationen relativ klein sind und das Kind durch die Erkrankung selbst nicht gefährdet ist. Gründe für eine Impfung können z.B. Kinder oder Geschwister bzw. andere Familienangehörige mit schweren Vorerkankungen sein. Eltern von Kindern haben derzeit keine erhöhte Priorität, es sei denn, sie zählen zu einer Priogruppe.