„Arzt Notfall“-Schild

„Arzt Notfall“-Schild

Dieses Schild ist ein Hinweis für kontrollierende Polizeibeamte, dass der Arzt sein Fahrzeug wegen eines rechtfertigenden Notstandes gemäß § 16 OWiG vorschriftswidrig geparkt hat. Es stellt keine Ausnahmegenehmigung dar, die von der Beachtung der Straßenverkehrsordnung entbindet.

Die Schilder werden nur an Ärzte ausgegeben, die am Kassenärztlichen Notfalldienst teilnehmen, damit nachweisbar Notfallbesuche durchführen und dafür das eigene Fahrzeug nutzen müssen.

Ja. Das „Arzt-Notfall“-Schild ist weder für Ärzte gedacht, die sich in ihrer Wohnung in Rufbereitschaft befinden, noch etwa für Krankenhausärzte, die mit ihrem eigenen PKW während der normalen Dienststunden das Krankenhaus ansteuern, an ihrem Dienstort aber Schwierigkeiten haben, Parkplätze zu finden.

Die Ausgabe des „Arzt-Notfall“-Schildes an Krankenhausärzte wird grundsätzlich nicht möglich sein, da Notfallbesuche aus dem stationären Bereich selten anzunehmen sind.

Senden Sie uns bitte einen formlosen Antrag und die Bestätigung der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen über die Teilnahme am Vertragsärztlichen Notfalldienst zu.
Bei Weiterbildungsassistenten in Praxen ist zusätzlich die Bestätigung des anstellenden Arztes über die tatsächliche Übernahme des Vertragsärztlichen Notfalldienstes erforderlich.
Einzelheiten zum Thema finden Sie hier: