Häufige Fragen

Rezepte nach Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung

Nein. Die Beantragung der BTM Rezepte ist ausschließlich über die Online-Formulare der Bundesopiumstelle möglich.

Ja, eine Beglaubigung der Approbationsurkunde von der zuständigen siegelführenden Landesärztekammer wird derzeit von der Bundesopiumstelle anerkannt.

Befugt zur amtlichen Beglaubigung sind im Freistaat Sachsen gemäß § 1 BglVO die  

1. Behörden des Freistaates Sachsen, dazu gehören:

  • Regierungspräsidien
  • Oberfinanzdirektion
  • Finanzämter
  • Städte und Gemeinden

2. Gerichte des Freistaates Sachsen, dazu gehören:

  • Arbeits-, Sozial-, Verwaltungs-, Amts- und Landgerichte sowie das Landesarbeitsgericht, Landessozialgericht, Oberverwaltungsgericht, Oberlandesgericht und der Verwaltungsgerichtshof

3. Gemeinden, Verwaltungsverbände und Landkreise, dazu gehören:

  • Einwohnermeldeämter, Bürgerämter

4. Die Hochschulen, insbesondere die Universitäten Dresden und Leipzig

5. Die Industrie- und Handelskammern

6. Die Handwerkskammern