Nein. Die Beantragung der BTM Rezepte ist ausschließlich über die Online-Formulare der Bundesopiumstelle möglich.
Häufige Fragen
Rezepte nach Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung
Ja, eine Beglaubigung der Approbationsurkunde von der zuständigen siegelführenden Landesärztekammer wird derzeit von der Bundesopiumstelle anerkannt.
Befugt zur amtlichen Beglaubigung sind im Freistaat Sachsen gemäß § 1 BglVO die
1. Behörden des Freistaates Sachsen, dazu gehören:
- Regierungspräsidien
- Oberfinanzdirektion
- Finanzämter
- Städte und Gemeinden
2. Gerichte des Freistaates Sachsen, dazu gehören:
- Arbeits-, Sozial-, Verwaltungs-, Amts- und Landgerichte sowie das Landesarbeitsgericht, Landessozialgericht, Oberverwaltungsgericht, Oberlandesgericht und der Verwaltungsgerichtshof
3. Gemeinden, Verwaltungsverbände und Landkreise, dazu gehören:
- Einwohnermeldeämter, Bürgerämter
4. Die Hochschulen, insbesondere die Universitäten Dresden und Leipzig
5. Die Industrie- und Handelskammern
6. Die Handwerkskammern