Bekanntmachung der Fortbildungsprüfungsordnung Fachwirt/in für ambulante medizinische Versorgung (Geprüfte/r Berufsspezialist/in für ambulante medizinische Versorgung) vom 13. Dezember 2023

Auf Vorschlag des Vorstandes der Sächsischen Landesärztekammer hat die Kammerversammlung im Rahmen ihrer 69. Tagung am 15. November 2023 eine neue Fortbildungsprüfungsordnung Fachwirt/in für ambulante medizinische Versorgung (Geprüfte/r Berufsspezialist/in für ambulante medizinische Versorgung) beschlossen. Nach Genehmigung durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt am 13. Dezember 2023 und Ausfertigung durch den Präsidenten am 13. Dezember 2023 wird die Fortbildungsprüfungsordnung Fachwirt/in für ambulante medizinische Versorgung (Geprüfte/r Berufsspezialist/in für ambulante medizinische Versorgung) gemäß § 15 Absatz 2 der Hauptsatzung ausschließlich in elektronischer Form auf der Internetseite der Sächsischen Landesärztekammer bekannt gemacht.