Bekanntmachung der Satzung zur Änderung der Ordnung zur Zahlung von Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeit vom 20. Juni 2022

Auf Vorschlag des Vorstandes der Sächsischen Landesärztekammer hat die Kammerversammlung im Rahmen ihrer 66. Tagung am 18. Juni 2022 eine Änderung der Ordnung zur Zahlung von Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeit beschlossen. Nach Ausfertigung durch den Präsidenten am 20. Juni 2022 wird diese Satzung gemäß § 15 Absatz 2 der Hauptsatzung ausschließlich in elektronischer Form auf der Internetseite der Sächsischen Landesärztekammer bekannt gemacht.