Bekanntmachung der Satzung zur Änderung der Beitragsordnung der Sächsischen Landesärztekammer vom 10. März 2021

Auf Vorschlag des Vorstandes der Sächsischen Landesärztekammer hat die Kammerversammlung am 24. Februar 2021 im schriftlichen Umlaufverfahren eine Änderung der Beitragsordnung beschlossen. Mit dieser Änderung werden die in der Beitragsordnung verankerten Fristen für die Beitragsveranlagung 2021 vom 1. März auf den 1. Juni verlängert. Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hat die Satzung mit Schreiben vom 4. März 2021, Az. 36-5014/6/1-2021/38333, genehmigt. Nach Ausfertigung durch den Präsidenten am 10. März 2021 wird die Satzung zur Änderung der Beitragsordnung der Sächsischen Landesärztekammer gemäß § 15 Absatz 2 der Hauptsatzung ausschließlich in elektronischer Form auf der Internetseite der Sächsischen Landesärztekammer bekannt gemacht.