Bekanntmachung der Satzung zur Änderung der Beitragsordnung der Sächsischen Landesärztekammer vom 14. März 2022

Auf Vorschlag des Vorstandes der Sächsischen Landesärztekammer hat die Kammerversammlung am 24. Februar 2022 im schriftlichen Umlaufverfahren eine Änderung der Beitragsordnung beschlossen. Mit dieser Änderung werden die in der Beitragsordnung verankerten Fristen für die Beitragsveranlagung 2022 vom 1. März auf den 1. Juni verlängert. Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hat die Satzung mit Schreiben vom 9. März 2022, Az. 31-5014/6/2-2022/41504, genehmigt. Nach Ausfertigung durch den Präsidenten am 14. März 2022 wird die Satzung zur Änderung der Beitragsordnung der Sächsischen Landesärztekammer gemäß § 15 Absatz 2 der Hauptsatzung ausschließlich in elektronischer Form auf der Internetseite der Sächsischen Landesärztekammer bekannt gemacht.