Auf Vorschlag des Vorstandes der Sächsischen Landesärztekammer hat die Kammerversammlung im Rahmen ihrer 75. Tagung der Kammerversammlung am 13. Juni 2026 eine Änderung der Beitragsordnung der Sächsischen Landesärztekammer beschlossen. Nach Genehmigung durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt am 24. Juni 2026 und Ausfertigung durch den Präsidenten am 1. Juli 2026 wird diese Satzung gemäß § 15 Absatz 2 der Hauptsatzung ausschließlich in elektronischer Form auf der Internetseite der Sächsischen Landesärztekammer bekannt gemacht. Die Satzung tritt am 1. Januar 2027 in Kraft.