Bekanntmachung der Satzung zur Änderung der Meldeordnung der Sächsischen Landesärztekammer vom 20. Juni 2022

Auf Vorschlag des Vorstandes der Sächsischen Landesärztekammer hat die Kammerversammlung im Rahmen ihrer 66. Tagung am 18. Juni 2022 eine Änderung der Meldeordnung der Sächsischen Landesärztekammer beschlossen. Nach Ausfertigung durch den Präsidenten am 20. Juni 2022 wird diese Satzung gemäß § 15 Absatz 2 der Hauptsatzung ausschließlich in elektronischer Form auf der Internetseite der Sächsischen Landesärztekammer bekannt gemacht.