Auf Vorschlag des Vorstandes der Sächsischen Landesärztekammer hat die Kammerversammlung im Rahmen ihrer 74. Tagung der Kammerversammlung am 12. November 2025 eine Verfahrensordnung zur Feststellung und Bescheinigung der individuell erworbenen beruflichen Handlungsfähigkeit (Validierungsverfahren) nach § 50b bis § 50d Berufsbildungsgesetz (BBiG) am Maßstab des Referenzberufs Medizinische(r) Fachangestellte(r) (MFA) beschlossen. Nach Genehmigung durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt am 2. Dezember 2025 und Ausfertigung durch den Präsidenten am 10. Dezember 2025 wird diese Satzung gemäß § 15 Absatz 2 der Hauptsatzung ausschließlich in elektronischer Form auf der Internetseite der Sächsischen Landesärztekammer bekannt gemacht.
Die Satzung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.