Bekanntmachung der neuen Weiterbildungsordnung

Die Kammerversammlung der Sächsischen Landesärztekammer hat im Rahmen des 30. Sächsischen Ärztetages/ der 62. Tagung der Kammerversammlung am 13. Juni 2020 die Neufassung der Weiterbildungsordnung der Sächsischen Landesärztekammer beschlossen. Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hat die Satzung mit Ausnahme der Bestimmung in § 4 Absatz 4 Satz 3 mit Schreiben vom 5. August 2020, Az. 32-5415.21/7, genehmigt. Nach Ausfertigung durch den Präsidenten am 26. August 2020 wird die neue Weiterbildungsordnung auch aufgrund ihres Umfangs und der damit verbundenen Kosten bei einem Abdruck im „Ärzteblatt Sachsen“ gemäß § 15 Absatz 2 der Hauptsatzung ausschließlich in elektronischer Form auf der Internetseite der Sächsischen Landesärztekammer bekannt gemacht.

Die Satzung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.

Anmerkung: Das Ministerium hat die geplante Regelung in § 4 Absatz 4 Satz 3 der WBO, wonach Weiterbildungszeiten von mindestens drei Monaten generell (nicht nur in der Allgemeinmedizin oder nach Einzelfallentscheidung) angerechnet werden können, ausdrücklich von der Genehmigung ausgenommen. Hintergrund dafür ist die derzeit noch bestehende Unvereinbarkeit mit § 22 Absatz 3 Satz 4 SächsHKaG. Bis zu einer entsprechenden Änderung des Heilberufekammergesetzes gilt damit allein die gesetzliche Regelung, wonach Zeiten unter sechs Monaten nur berücksichtigt werden können, wenn entweder die WBO kürzere Weiterbildungsabschnitte als sechs Monate vorschreibt oder die Kammer dies im Einzelfall zulässt.