Die 9. Wahlperiode der Kammerversammlung der Sächsischen Landesärztekammer endet im Juni 2027; im Frühjahr des nächsten Jahres stehen damit Neuwahlen an – und zwar sowohl für die Mandatsträger der Kammerversammlung als – in dieser Form – erstmals auch für die Vorstände unserer 13 Kreisärztekammern. Die ersten Vorbereitungen wurden im Juli 2026 mit der Berufung der Mitglieder des Landeswahlausschusses (öffnet in neuem Fenster)durch den Vorstand getroffen.
Die Kammerwahl im nächsten Jahr steht unter dem Dach einer im November 2025 von der Kammerversammlung neugefassten Wahlordnung.
Klar wird: Die Wahl wird moderner, einfacher und zugänglicher.
Zu den wichtigsten Neuerungen zählen:
- Zwei Gremien, eine Wahl: Wahl der Kammerversammlung und Vorstandswahlen in den Kreisärztekammern werden kombiniert.
- Hybridwahl: Abstimmen ist sowohl per Brief als auch online möglich.
- Schlankere Organisation: Statt bislang 13 Kreiswahlausschüssen neben dem Landeswahlausschuss wird es nur noch den Letztgenannten geben.
- Einfacher kandidieren: Die Pflicht zu fünf Unterstützungsunterschriften entfällt.
- Digitale Auszählung: Die Stimmerfassung erfolgt mit Unterstützung von Hochleistungsscannern
Der Landeswahlausschuss wird am 15. September 2026 erstmals tagen. Über die weiteren Vorbereitungen und den Wahlverlauf informieren wir regelmäßig im Ärzteblatt und auf dieser Seite.
Bei Fragen zur Kammerwahl können Sie sich gern an die Landeswahlleiterin wenden.