Die neunte Wahlperiode der Kammerversammlung der Sächsischen Landesärztekammer geht im Juni 2027 zu Ende. Auf der Grundlage einer neuen Wahlordnung der Sächsischen Landesärztekammer(öffnet in neuem Fenster) sind Neuwahlen durchzuführen.
Hinweise/FAQ´s zur Kammerwahl
Nachfolgend möchten wir Ihnen einige Hinweise zum Wahlverfahren und den wesentlichen Neuerungen geben.
Zwei Gremien, eine Wahl:
Die Kammerwahl umfasst sowohl die Wahl der Mitglieder der Kammerversammlung als auch die Wahl der Mitglieder der Vorstände in den Kreisärztekammern.
Hybridwahl:
Abstimmen ist sowohl per Brief als auch online möglich.
Schlankere Organisation:
Der Landeswahlausschuss übernimmt zusätzlich die Arbeit der bislang 13 Kreiswahlausschüsse.
Einfacher kandidieren:
Die Pflicht zu fünf Unterstützungsunterschriften entfällt.
Digitale Auszählung:
Die Stimmerfassung erfolgt automatisiert durch ein elektronisches Wahlsystem sowie mit Unterstützung von Hochleistungsscannern.
Wahlberechtigt und wählbar sind alle Mitglieder der Sächsischen Landesärztekammer, soweit das Wahlrecht oder die Wählbarkeit nach § 14 Sächsisches Heilberufekammergesetz(öffnet in neuem Fenster) nicht ausgeschlossen sind.
All diese Ärztinnen und Ärzte werden zum Stichtag 31. Oktober 2026 getrennt nach dem jeweiligen Wahlkreis in Wählerlisten aufgenommen. Der Eintrag in die Wählerliste ist Voraussetzung für die Wahlberechtigung.
Um die Richtigkeit und Vollständigkeit der Wählerlisten zu gewährleisten, werden alle wahlberechtigten Ärztinnen und Ärzte gebeten, die Aktualität ihrer Meldedaten bei der Sächsischen Landesärztekammer möglichst bis zum 31. Oktober 2026 zu überprüfen.
Nutzen Sie dafür bitte das Mitgliederportal sowie den persönlichen Kontakt per Mail oder Telefon mit Ihrem Bearbeiter. Über Veränderungen können Sie uns auch über entsprechende Formulare auf unserer Homepage informieren (Veränderungsmeldungen).
Herzlichen Dank dafür!
Die Wählerlisten werden in der Zeit vom 16. bis zum 27. November 2026 in der Hauptgeschäftsstelle der Sächsischen Landesärztekammer sowie in den Bezirksstellen Chemnitz und Leipzig zu den üblichen Öffnungszeiten aufgelegt.
Auflegungsorte | Ansprechpartner | Kontakt |
Hauptgeschäftsstelle | Ass. jur. Annette Burkhardt | Tel.: 0351 8267414/415 |
Bezirksstelle Chemnitz | Beatrix Thierfelder | Tel.: 0371 216514 |
Bezirksstelle Leipzig | Nadine Hanl | Tel.: 0341 5644056 |
Berichtigungen können während der Auflegungsfrist beantragt werden. Nach Abschluss der Wählerlisten durch den Landeswahlausschuss am 16. Dezember 2026 sind keine Änderungen mehr möglich.
Die politischen Kreise und kreisfreien Städte des Freistaates Sachsen bilden die Wahlkreise. Maßgebend für die Zugehörigkeit zu einem Wahlkreis ist der Ort der Berufsausübung. Wird keine ärztliche Tätigkeit ausgeübt, ist der Wohnort maßgeblich. Ein Kammermitglied kann nur in dem Wahlkreis kandidieren, in dem es auch wahlberechtigt ist.
Für die Kammerversammlung sind insgesamt 101 Sitze zu besetzen. Die Anzahl der in den einzelnen Wahlkreisen zu wählenden Mitglieder wird vom Landeswahlausschuss auf der Basis der Zahl der Wahlberechtigten/Wahlkreis ermittelt.
Die Vorstände in den Kreisärztekammern bestehen aus bis zu elf Mitgliedern. Die genaue Anzahl regelt die Geschäftsordnung jeder Kreisärztekammer individuell.
Alle Zahlen werden im „Ärzteblatt Sachsen“, Heft 1/2027, veröffentlicht.
Die Wahlvorschläge sind getrennt nach Kammer- und Kreisärztekammerwahl bis spätestens 10. Februar 2027 bei der Landeswahlleiterin einzureichen. Kandidaturen sind ab sofort möglich.
In den Wahlvorschlägen müssen die Bewerber Ihren Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Anschrift sowie die Berufsbezeichnung nebst Art und Ort der Berufsausübung angeben. Ein Wahlvorschlag darf nur Bewerber enthalten, die in dem betreffenden Wahlkreis wählbar sind. Der Wahlbewerber muss schriftlich erklären, dass er der Aufnahme in den Wahlvorschlag zustimmt und die Wahl zum Mitglied der Kammerversammlung bzw. zum Mitglied des Vorstandes der Kreisärztekammer annimmt. Diese Zustimmung ist unwiderruflich.
Aufgrund des Wegfalls der Notwendigkeit von Unterstützern des Wahlvorschlages können Kandidaturen unmittelbar durch die Bewerber selbst eingereicht werden. Damit wird die Aufstellung von Wahlvorschlägen erheblich vereinfacht und der Zugang zur Kandidatur erleichtert.
Der Landeswahlleiter stellt nach Zulassung der Wahlvorschläge die Wahlbewerber getrennt nach der Wahl für die Kammerversammlung und für den Kreisärztekammervorstand in alphabetischer Reihenfolge des Namens zusammen. Daraus ergibt sich für den jeweiligen Wahlkreis ein Stimmzettel mit den Kandidaten für die Kammerversammlung und ein Stimmzettel mit den Kandidaten für den Kreisärztekammervorstand.
Die Wahlbewerber werden gebeten, sich den Wählern im „Ärzteblatt Sachsen“, Heft 3/2027, vorzustellen. Wir bitten daher, dass zugleich ein aktuelles Foto eingereicht und der auf der Rückseite des Wahlvorschlages befindliche Fragebogen ausgefüllt wird.
Das Formular für einen Wahlvorschlag können Sie
- direkt hier(öffnet in neuem Fenster) ausfüllen und ausdrucken bzw. in einem digitalisierten Prozess direkt weiterleiten,
- bei der Wahlleiterin anfordern,
- im Ärzteblatt Sachsen 10/2026 ausschneiden, ausfüllen und weiterleiten oder
- im Zeitraum vom 16. bis 27. November 2026 bei den Auflegungsorten mitnehmen.
Die Kammerwahl 2027 erfolgt in hybrider Form. Alle wahlberechtigten Ärztinnen und Ärzte haben die Möglichkeit der Stimmabgabe per Briefwahl oder aber – neu – per elektronischer Wahl. Nach Erhalt der Wahlunterlagen Mitte März 2027, die auch die Zugangsdaten zum elektronischen Wahlportal enthalten, können Sie also selbst entscheiden, auf welchem Weg Sie Ihr Wahlrecht ausüben möchten.
Der Endzeitpunkt zur Ausübung des Wahlrechtes ist der 9. April 2027. Die Wahlfrist ist gewahrt, wenn der Stimmbrief bis zu diesem Tage beziehungsweise innerhalb von vier Tagen nach Ablauf der Wahlfrist (gesetzliche Zugangsfiktion) bei der Wahlleiterin eingeht. Sollten Sie keine Wahlunterlagen erhalten haben, können Sie diese noch bis zum 2. April 2027 bei der Wahlleiterin anfordern. Danach ist nur noch eine persönliche Abholung möglich.
Für die in Ihrem Wahlkreis für die Kammerversammlung und den Kreisärztekammervorstand eingereichten Wahlvorschläge erhalten Sie jeweils einen Stimmzettel. Auf diesen Stimmzetteln kennzeichnen Sie die Namen der Wahlbewerber, denen Sie Ihre Stimme geben wollen. Mit den Wahlunterlagen werden Ihnen weitere detaillierte Hinweise zu den Kandidaten und zur Ausübung des Wahlrechtes übergeben.
Der Landeswahlausschuss stellt das Wahlergebnis für die Wahl der im Wahlkreis zu wählenden Mitglieder der Kammerversammlung und des Kreisärztekammervorstandes bis spätestens 17. April 2027 fest.
Getrennt nach Kammer- und Kreisärztekammerwahl erfolgt die Auszählung der elektronischen Stimmen mittels automatischer Auswertung durch ein elektronisches Wahlsystem. Diese Stimmen werden mit den eingegangenen Wahlbriefen daraufhin abgeglichen, ob Wahlberechtigte ihre Stimme brieflich und elektronisch abgegeben haben. Erfolgte die Stimmabgabe über beide Medien, zählt nur die elektronisch abgegebene Stimme.
Anschließend erfolgt die Auszählung der Briefwahlstimmen, ebenfalls getrennt nach Kammer- und Kreisärztekammerwahl und automatisiert mit Unterstützung von Hochleistungsscannern.
Die gewählten wie auch die „nachrückenden“ Mitglieder beider Gremien werden im „Ärzteblatt Sachsen“, Heft 5/2027, veröffentlicht.
Die konstituierende Kammerversammlung wird für den 11./12. Juni 2027 einberufen, die konstituierenden Vorstandssitzungen in den Kreisärztekammern folgen zeitnah.
Der Landeswahlausschuss hat am 15. September 2026 erstmals getagt und sich umfassend mit den Anforderungen der neuen Wahlordnung beschäftigt.
In diesem Zusammenhang wurde nach § 9 der Wahlordnung folgender Zeitplan beschlossen:
- 31. Oktober 2026
Stichtag für die Aufnahme in die Wählerlisten
- 16. bis 27. November 2026
Auflegung der Wählerlisten
- bis spätestens 10. Februar 2027
Einreichung der Wahlvorschläge bei der Wahlleiterin
- Mitte März 2027
Versand der Briefwahlunterlagen
- bis spätestens 9. April 2027
Endzeitpunkt für die Ausübung des Wahlrechtes
Gern beantworten wir Ihnen all Ihre Fragen zur Wahl!
Landeswahlleiterin
Ass. jur. Annette Burkhardt
Assistentin der Hauptgeschäftsführung- Adresse
- Sächsische Landesärztekammer
Schützenhöhe 16,
01099 Dresden - Telefon
- Anrufen von Ass. jur. Annette Burkhardt: +49 351 8267414
Anrufen von Ass. jur. Annette Burkhardt: +49 351 8267415 - E-Mail senden an Ass. jur. Annette Burkhardt: kammerwahl@slaek.de
Dresden, im Oktober 2026
Ass. jur. Annette Burkhardt
Landeswahlleiterin