Der Landeswahlausschuss der Landesärztekammer hat nach § 4 der Wahlordnung der Sächsischen Landesärztekammer nachfolgenden Zeitplan beschlossen. Dieser ist für die Kreiswahlausschüsse verbindlich.
Zeitplan für die Wahl der Kammerversammlung
| 31. Oktober 2014 | Stichtag für die Aufnahme in die Wählerlisten |
| 17. bis 26. November 2014 | Auflegung der Wählerlisten Jeder Wahlberechtigte, der Wählerlisten für ungültig oder unvollständig hält, kann gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 der Wahlordnung ihre Berichtigung während der Auflegung verlangen. |
| 6. Februar 2015 | Einreichung der Wahlvorschläge beim Kreiswahlleiter bis spätestens |
| 1. April 2015 | Endzeitpunkt für die Ausübung des Wahlrechtes bis spätestens |
Dresden, März 2014
Ass. jur. Annette Burkhardt
Landeswahlleiterin