Der Ausschuss Berufsrecht unterstützt und berät den Vorstand der Sächsischen Landesärztekammer
- bei der Überwachung der Kammermitglieder hinsichtlich der Erfüllung der berufsrechtlichen und berufsethischen Pflichten,
- bei dem Hinwirken auf ein gedeihliches Verhältnis der Kammermitglieder zueinander sowie
- bei der Vermittlung bei berufsbezogenen Streitigkeiten unter den Mitgliedern und zwischen Mitgliedern und Dritten.
Der Ausschuss Berufsrecht tagt zur Zeit etwa 4 bis 5 Mal im Jahr. Die Prüfung berufsrechtlicher Sachverhalte erfolgt durch die Mitglieder des Ausschusses Berufsrecht auf der Grundlage der Regelungen des Sächsischen Heilberufekammergesetzes in Verbindung mit den Vorschriften der Berufsordnung der Sächsischen Landesärztekammer. Stellt der Ausschuss Berufsrecht nach seiner Beratung eine Berufspflichtverletzung fest, werden dem Vorstand der Sächsischen Landesärztekammer folgende Vorschläge zu berufsrechtlichen Verfahren unterbreitet:
- Durchführung eines Rügeverfahrens
- Abschluss eines Rügeverfahrens:
Einstellung des Rügeverfahrens oder die Erteilung einer Rüge, ggf. auch die Verhängung eines Ordnungsgeldes bis zu 10.000 EUR - Einleitung eines berufsgerichtlichen Verfahrens
Schwerpunkte der bisherigen Tätigkeit:
1. Patientenbeschwerden zu:
- Patientenabweisung
- Art und Weise des Umgangs mit dem Patienten
- Untätigkeit eines Arztes
- gewissenhafter Berufsausübung des Arztes
- Einhaltung der ärztlichen Schweigepflicht
- unterlassener, nicht zeitnah oder nicht sorgfältig erstellter Gutachten
- unterlassener oder nicht zeitnaher Herausgabe von Patientenunterlagen
- berufswidriger Werbung
- ärztlicher Liquidation nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
2. Anfragen von Ärzten zu:
- berufswidriger Werbung von ärztlichen Kollegen
- unkollegialem Verhalten
- Formen der ärztlichen Berufsausübung
- Einhaltung der ärztlichen Schweigepflicht