Beauftragte für Menschenrechte und gegen Rassismus und Diskriminierung

Menschenrechte und deren Wahrung und Beachtung sind für die Ärzteschaft von besonderer Bedeutung. Dies kommt in der ärztlichen Berufsordnung der Sächsischen Landesärztekammer deutlich zum Ausdruck sowie in der Präambel beim Genfer Gelöbnis: "Der Arzt übt seinen Beruf nach seinem Gewissen, den Geboten der ärztlichen Ethik und der Menschlichkeit aus. Er darf keine Grundsätze anerkennen und keine Vorschriften oder Anweisungen beachten, die mit seiner Aufgabe nicht vereinbar sind oder deren Befolgung er nicht verantworten kann."

Ärztliche Berufsordnung (Auszug)

„Als Arzt gelobe ich feierlich, mein Leben in den Dienst der Menschlichkeit zu stellen.

Ich werde die Autonomie und die Würde meiner Patienten respektieren.

Ich werde nicht zulassen, dass Erwägungen von Alter, Krankheit oder Behinderung, Glaube, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, politischer Zugehörigkeit, Rasse, sexueller Orientierung, sozialer Stellung oder jeglicher anderer Faktoren zwischen meine Pflichten und meine Patienten treten.“

In einer Zeit, in der rassistische und diskriminierende Einstellungen in der Gesellschaft zunehmen und auch zunehmend geäußert werden, sieht sich die Sächsische Landesärztekammer in der Verantwortung, das Genfer Gelöbnis, welches eine aktualisierte Form des bekannten Hippokratischen Eides ist, in der Ärzteschaft wieder stärker zu verankern. Denn Rassismus und Diskriminierung können Ursache für eine ungleiche medizinische Versorgung und einem unterschiedlichen medizinischen Outcome sein.

Die Beauftragten für Menschenrechte und gegen Rassismus und Diskriminierung haben die Aufgabe:

  • das sächsische medizinische Personal dafür zu sensibilisieren, sich an die in der Berufsordnung niedergelegten Rechte und Pflichten gegenüber Patientinnen und Patienten zu halten.
  • zu zeigen, dass das medizinische Personal in Sachsen offen, selbstkritisch und sensibel mit von Rassismus und/oder Diskriminierung Betroffenen

Sie setzen sich ein für die:

  • Vermittlung und Vernetzung.
  • Sensibilisierung für die Versorgung von Menschen mit Migrationshintergrund im Gesundheitswesen in der Aus- und Weiterbildung.
  • Unterstützung von Menschen im Gesundheitssystem, die sich für Menschenrechte engagieren.
  • Sensibilisierung gegenüber Rassismus im Gesundheitswesen.
  • Verbesserung der Behandlung von geflüchteten Menschen.

Bereich Menschenrechte

Swantje Kraul

Fachärztin für Allgemeinmedizin
E-Mail
E-Mail senden an Swantje Kraul: menschenrechte@slaek.de

Bereich gegen Rassismus und Diskriminierung

Stephan Bialas

Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie
E-Mail
E-Mail senden an Stephan Bialas: menschenrechte@slaek.de

Die Beauftragten werden die Kammermitglieder zu Fragen der Einhaltung von Menschenrechten im Bereich der Medizin und des Gesundheitswesens beraten. Und sie werden sich in die Gremien- und Verwaltungsarbeit der Sächsischen Landesärztekammer bei themenspezifischen Fragestellungen einbringen.

Sie werden mit den im Freistaat Sachsen und auf Ebene der Bundesärztekammer tätigen Akteuren, insbesondere durch die Teilnahme am Erfahrungsaustausch der Menschenrechtsbeauftragten der Bundesärztekammer und entsprechende Information der Organe der Kammern, zusammenarbeiten.

Mit den Organisationen und Vereinen, die sich der Menschenrechte und den Opfern von Menschenrechtsverletzungen annehmen, wird es eine enge Vernetzung geben.

Wenn Sie als Ärzteschaft oder medizinisches Personal oder als Patientin oder Patient Vorkommnisse selbst erlebt oder beobachtet haben, können Sie sich gern an die Beauftragten wenden. Es wird keine Rechtsberatung erfolgen. Aber es soll daran erinnert und sensibilisiert werden, dass alle Menschen gleichbehandelt werden müssen. Weitere Organisatoren und Vereine werden individuell einbezogen.