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Ärzte im Ruhestand

Ärzte in Sachsen, die in ihren wohlverdienten Ruhestand gehen, sind weiter ein Teil der Sächsischen Landesärztekammer und sollen sich auch weiterhin in das Kammerleben integriert fühlen. Schwerpunkte der Seniorenarbeit sind etwa die Vermittlung von Angeboten für Ehrenamt und Honorartätigkeit an interessierte Ruheständler, die Vorbereitung, Begleitung und Auswertung der jährlichen sächsischen Seniorentreffen oder die Weiterbildung im Ruhestand. Hier möchten wir Sie über die Angebote der Sächsischen Landesärztekammer für unsere ärztlichen Senioren informieren.

Arztausweis

Die Sächsische Landesärztekammer stellt für Ihre Mitglieder auf Antrag (bitte diesem ein aktuelles Passbild beilegen) Arztausweise aus. Allen Kammermitgliedern, auch Ärzten im Ruhestand, wird die Beibehaltung bzw. die Beantragung eines solchen Arztausweises aus folgenden Gründen empfohlen:

  • Der Arztausweis weist den Inhaber als Arzt aus. Dies kann bei einer Hilfeleistung am Unfallort oder ähnlichen Begebenheiten von Bedeutung sein.
  • Der Ausweis dient gegenüber Apothekern dazu, sich als Arzt auszuweisen und somit als Berechtigung, ärztliche Verordnungen (Rezepte) auszustellen. Beispielsweise können nicht zur vertragsärztlichen Tätigkeit zugelassene Ärzte (auch ärztliche Rentner) für Familienangehörige Rezepte ausstellen (gegen Privatbezahlung
    oder nach Absprache mit der Krankenversicherung).

Der Arztausweis wird für die Dauer von fünf Jahren ausgestellt. Die Ausstellung ist gebührenfrei.

Berufshaftpflichtversicherung

In aller Regel endet der Versicherungsschutz aus einer bestehenden Berufhaftpflichtversicherung bei einem Ausscheiden aus dem Beruf. Es ist jedoch wichtig, dass Ärzte sowohl für etwaige Nachforderungen aus dem ärztlichen Berufsleben als auch bei zukünftigen gelegentlichen ärztlichen Tätigkeiten, etwa im Rahmen von Erste-Hilfe-Leistungen, über einen ausreichenden Versicherungsschutz verfügen. Eine Beratung hierzu sollte von einem Versicherungsfachmann erfolgen.

Fonds Sächsische Ärztehilfe

Die Sächsische Landesärztekammer kann für Ärzte in Not zinslose Darlehen bis zu einer Höhe von 5.000 EUR aus dem Fonds Sächsische Ärztehilfe zur Verfügung stellen. In besonders schwerwiegenden Fällen kann auch ein nichtrückzahlbarer Zuschuss bis zu dieser Höhe gewährt werden. Informationen zum Fonds Sächsische Ärztehilfe erhalten Sie bei der Kaufmännischen Geschäftsführerin, Telefon 0351 8267 431, kgf(at)slaek.de.

Kammerbeitrag

Mit dem Bezug von Versorgungsbezügen nach öffentlich-rechtlichen Grundsätzen, Renten aus der Sozialversicherung und vergleichbaren Leistungen bzw. dem Anspruch darauf dem Grunde nach entfällt grundsätzlich die Beitragspflicht zum Kammerbeitrag, sofern etwaige Einkünfte aus gelegentlicher ärztlicher Tätigkeit einen Betrag von 5.000,00 EUR im Beitragsjahr nicht überschreiten. Werden Einkünfte aus gelegentlicher ärztlicher Tätigkeit über 5.000 EUR bis maximal 50.000 EUR erzielt, erfolgt die Einstufung zum Kammerbeitrag pauschal gestaffelt nach den Beitragsstufen 2, 4 und 6. Bei Einkünften über 50.000 EUR im Beitragsjahr wird der Kammerbeitrag, unabhängig vom Bezug einer Altersrente, nach den Einkünften aus ärztlicher Tätigkeit des vorletzten Jahres vor dem Beitragsjahr bemessen.
Eine anteilige Festsetzung des Kammerbeitrages nach vollen Monaten bei Eintritt in den Ruhestand während des Beitragsjahres erfolgt nur auf formlosen Antrag.

Kommission Senioren der Sächsischen Landesärztekammer

Die Kommission nimmt die Interessen der ärztlichen Seniorinnen und Senioren wahr, die größtenteils nicht mehr im Berufsleben stehen. Zugleich ist sie bemüht, durch ärztliche Senioren vorgetragene Probleme und Anliegen einer Lösung zuzuführen oder dabei behilflich zu sein.

Kreisärztekammern

Die Kreisärztekammern bieten zahlreiche Veranstaltungen auch für Ärzte im Ruhestand an. Die jeweiligen Termine erfragen Sie bei der für Sie zuständigen Kreisärztekammer. Zugleich besteht die Möglichkeit für Ärzte im Ruhestand zur aktiven Mitarbeit in der zuständigen Kreisärztekammer. Die Organisation der Angebote, aber auch die Planung selbst, erfordern viel Zeit und Aufwand. Ein Engagement im Kollegenkreis einer Kreisärztekammer ist willkommen! Bei Fragen zu regionalen Kammeraktivitäten stehen die Vorsitzenden der Kreisärztekammern gern zur Verfügung.

Mitgliedschaft

Gemäß § 2 Abs. 1 des Sächsischen Heilberufekammergesetzes gehören Ärztinnen und Ärzte, die im Besitz einer ärztlichen Approbation oder einer ärztlichen Berufserlaubnis sind, der Sächsischen Landesärztekammer als Pflichtmitglieder an, wenn sie im Freistaat Sachsen ärztlich tätig sind oder, soweit sie nicht ärztlich tätig sind, im Freistaat Sachsen ihre Hauptwohnung haben. Für die Mitgliedschaft bei der Sächsischen Landesärztekammer hat der Eintritt in den Ruhestand keine Auswirkungen, wenn sich der Hauptwohnsitz auch weiterhin in Sachsen befindet. Jede Änderungen der Meldedaten muss jedoch zeitnah an die Sächsische Landesärztekammer übermittelt werden.
Gemäß § 2 der Hauptsatzung richtet sich die Mitgliedschaft in einer Kreisärztekammer nach dem Ort der Berufsausübung oder - falls der Beruf nicht ausgeübt wird - nach dem Ort der Hauptwohnung. Bei Fragen zu regionalen Kammeraktivitäten stehen die Vorsitzenden der Kreisärztekammern gern zur Verfügung.

Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht

Drei Möglichkeiten stehen zur Verfügung, um in gesunden Tagen im Sinne der Selbstbestimmung schriftliche Willenserklärungen für den Fall einer späteren Einwilligungsunfähigkeit abgeben zu können. Dazu hält die Sächsische Landesärztekammer spezielle Erläuterungen und Formularvorlagen bereit.

Sächsische Ärzteversorgung

Die Sächsische Ärzteversorgung (SÄV) ist eine Einrichtung der Sächsischen Landesärztekammer, Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie hat die Aufgabe, für die Angehörigen der Landesärztekammer und der Landestierärztekammer sowie für deren Familienmitglieder eine Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung zu gewähren.

Sächsische Seniorentreffen

Seit 1995 führt die Sächsische Landesärztekammer jährlich ein sächsisches Seniorentreffendurch. Aus allen Kreiskammerbereichen treffen sich dann ehemalige Kollegen zu verschiedenen Terminen an einem Ort. Die Teilnehmer können dabei meist eine interessante Stadtbesichtigung, Vorträge und kulturelle Programmpunkte erleben. Informationen zu den Seniorentreffen, den Terminen und Veranstaltungsorten erhalten Sie bei der Hauptgeschäftsführung, Telefon 0351 8267 415, oder im "Ärzteblatt Sachsen".

Tätigwerden im Ruhestand

Eine Übersicht mit Informationen und Ansprechpartnern haben wir für Sie gesondert aufgeführt.

Weiterbildungsbefugnis

Der Eintritt in den Ruhestand hat auch Auswirkungen auf eine eventuell bestehende Weiterbildungsbefugnis. Nach § 7 Abs. 2 der Weiterbildungsordnung der Sächsischen Landesärztekammer erlischt die Weiterbildungsbefugnis mit dem Zeitpunkt, in dem der Weiterbilder seine Tätigkeit an der Weiterbildungsstätte beendet.