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Broschüre: Ärzte im Ruhestand Informationen zu Mitgliedschaft, Vorsorge und Ehrenamt
Ärzte in Sachsen, die in ihren wohlverdienten Ruhestand gehen, sind weiter ein Teil der Sächsischen Landesärztekammer und sollen sich auch weiterhin in das Kammerleben integriert fühlen. Schwerpunkte der Seniorenarbeit sind etwa die Vermittlung von Angeboten für Ehrenamt und Honorartätigkeit an interessierte Ruheständler, die Vorbereitung, Begleitung und Auswertung der jährlichen sächsischen Seniorentreffen oder die Weiterbildung im Ruhestand. Hier möchten wir Sie über die Angebote der Sächsischen Landesärztekammer für unsere ärztlichen Senioren informieren.
Broschüre: Ärzte im Ruhestand Informationen zu Mitgliedschaft, Vorsorge und Ehrenamt
Broschüre: Ruhestandskompass Informationen und Anregungen für die Zeit nach dem Berufsalltag
Broschüre: Berufsende in Sicht?! Annäherung an eine neue Lebensphase
Broschüre: Neunter Altersbericht - Alt werden in Deutschland
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Die Sächsische Landesärztekammer stellt für ihre Mitglieder auf Antrag (bitte diesem ein aktuelles Passbild beilegen) Arztausweise aus. Allen Kammermitgliedern, auch Ärzten im Ruhestand, wird die Beibehaltung bzw. die Beantragung eines solchen Arztausweises aus folgenden Gründen empfohlen:
Der Arztausweis wird für die Dauer von fünf Jahren gegen eine Gebühr von 20 EUR ausgestellt.
In aller Regel endet der Versicherungsschutz aus einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung bei einem Ausscheiden aus dem Beruf. Es ist jedoch wichtig, dass Ärzte sowohl für etwaige Nachforderungen aus dem ärztlichen Berufsleben als auch bei zukünftigen gelegentlichen ärztlichen Tätigkeiten, etwa im Rahmen von Erste-Hilfe-Leistungen, über einen ausreichenden Versicherungsschutz verfügen. Eine Beratung hierzu sollte von einem Versicherungsfachmann erfolgen.
Die Sächsische Landesärztekammer kann für Ärzte in Not zinslose Darlehen bis zu einer Höhe von 5.000 EUR aus dem Fonds Sächsische Ärztehilfe zur Verfügung stellen. In besonders schwerwiegenden Fällen kann auch ein nichtrückzahlbarer Zuschuss bis zu dieser Höhe gewährt werden. Informationen zum Fonds Sächsische Ärztehilfe erhalten Sie bei der Kaufmännischen Geschäftsführerung, Telefon 0351 8267 431, finanzen(at)slaek.de.
Mit dem Erhalt von Versorgungsbezügen nach öffentlich-rechtlichen Grundsätzen, Renten aus der Sozialversicherung und vergleichbare Leistungen entfällt grundsätzlich die Beitragspflicht zum Kammerbeitrag, sofern etwaige Einkünfte aus gelegentlicher ärztlicher Tätigkeit einen Betrag von 5.000 EUR im Beitragsjahr nicht überschreiten.
Werden Einkünfte aus gelegentlicher ärztlicher Tätigkeit über 5.000 EUR bis maximal 50.000 EUR erzielt, erfolgt die Einstufung zum Kammerbeitrag pauschal gestaffelt nach den Beitragsstufen 2, 4 und 6. Bei Einkünften über 50.000 EUR im Beitragsjahr wird der Kammerbeitrag, unabhängig vom Bezug o. g. Leistungen, nach den Einkünften aus ärztlicher Tätigkeit des vorletzten Jahres vor dem Beitragsjahr bemessen.
Eine anteilige Festsetzung des Kammerbeitrages nach vollen Monaten bei Leistungsbeginn während des Beitragsjahres erfolgt nur auf formlosen Antrag.
Die Kommission nimmt die Interessen der ärztlichen Seniorinnen und Senioren wahr, die größtenteils nicht mehr im Berufsleben stehen. Zugleich ist sie bemüht, durch ärztliche Senioren vorgetragene Probleme und Anliegen einer Lösung zuzuführen oder dabei behilflich zu sein.
Die Kreisärztekammern bieten zahlreiche Veranstaltungen auch für Ärzte im Ruhestand an. Die jeweiligen Termine erfragen Sie bei der für Sie zuständigen Kreisärztekammer. Zugleich besteht die Möglichkeit für Ärzte im Ruhestand zur aktiven Mitarbeit in der zuständigen Kreisärztekammer. Die Organisation der Angebote, aber auch die Planung selbst, erfordern viel Zeit und Aufwand. Ein Engagement im Kollegenkreis einer Kreisärztekammer ist willkommen! Bei Fragen zu regionalen Kammeraktivitäten stehen die Vorsitzenden der Kreisärztekammern gern zur Verfügung.
Auf Anregung der Kommission Senioren gab es in den vergangenen Jahren für die sächsischen Ärzte im Ruhestand verschiedene Kursangebote, bislang zu den Themenfeldern Notfallmedizin, Palliativmedizin und Pflege. Die Angebote erfolgen regional gemeinsam mit den Kreisärztekammern und Bezirksstellen. Über anstehende Termine informiert die Landesärztekammer auf ihrer Internetseite im Bereich Fortbildung, über das „Ärzteblatt Sachsen“ oder die Kommission Senioren.
Gemäß § 2 Abs. 1 des Sächsischen Heilberufekammergesetzes gehören Ärztinnen und Ärzte, die im Besitz einer ärztlichen Approbation oder einer ärztlichen Berufserlaubnis sind, der Sächsischen Landesärztekammer als Pflichtmitglieder an, wenn sie im Freistaat Sachsen ärztlich tätig sind oder, soweit sie nicht ärztlich tätig sind, im Freistaat Sachsen ihre Hauptwohnung haben. Für die Mitgliedschaft bei der Sächsischen Landesärztekammer hat der Eintritt in den Ruhestand keine Auswirkungen, wenn sich der Hauptwohnsitz auch weiterhin in Sachsen befindet. Jede Änderungen der Meldedaten muss jedoch zeitnah an die Sächsische Landesärztekammer übermittelt werden.
Gemäß § 2 der Hauptsatzung richtet sich die Mitgliedschaft in einer Kreisärztekammer nach dem Ort der Berufsausübung oder - falls der Beruf nicht ausgeübt wird - nach dem Ort der Hauptwohnung. Bei Fragen zu regionalen Kammeraktivitäten stehen die Vorsitzenden der Kreisärztekammern gern zur Verfügung.
Drei Möglichkeiten stehen zur Verfügung, um in gesunden Tagen im Sinne der Selbstbestimmung schriftliche Willenserklärungen für den Fall einer späteren Einwilligungsunfähigkeit abgeben zu können. Dazu hält die Sächsische Landesärztekammer spezielle Erläuterungen und Formularvorlagen bereit.
Die Sächsische Ärzteversorgung (SÄV) ist eine Einrichtung der Sächsischen Landesärztekammer, Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie hat die Aufgabe, für die Angehörigen der Landesärztekammer und der Landestierärztekammer sowie für deren Familienmitglieder eine Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung zu gewähren.
Seit 1995 führt die Sächsische Landesärztekammer jährlich ein sächsisches Seniorentreffendurch. Aus allen Kreiskammerbereichen treffen sich dann ehemalige Kollegen zu verschiedenen Terminen an einem Ort. Die Teilnehmer können dabei meist eine interessante Stadtbesichtigung, Vorträge und kulturelle Programmpunkte erleben. Informationen zu den Seniorentreffen, den Terminen und Veranstaltungsorten erhalten Sie bei der Hauptgeschäftsführung, Telefon 0351 8267 415, oder im "Ärzteblatt Sachsen".
Eine Übersicht mit Informationen und Ansprechpartnern haben wir für Sie gesondert aufgeführt.
Die Beendigung der ärztlichen Tätigkeit hat auch Auswirkungen auf eine eventuell bestehende Weiterbildungsbefugnis. Nach § 7 Abs. 2 der Weiterbildungsordnung der Sächsischen Landesärztekammer erlischt die Weiterbildungsbefugnis mit dem Zeitpunkt, in dem der Weiterbildende seine Tätigkeit an der Weiterbildungsstätte beendet.