Satzung Fortbildung und Fortbildungszertifikat der Sächsischen Landesärztekammer

  • 2. Kategorisierung von Fortbildungsmaßnahmen
    Für die Kategorisierung der Fortbildungsmaßnahmen nach § 6 Abs. 3 dieser Satzung gelten nachfolgende Grundsätze:
  • 2.1. Vortrag und Diskussion (Kategorie A):
    Fortbildungsmaßnahmen, bei denen über neueste wissenschaftliche Erkenntnisse berichtet und nachfolgend mit den Teilnehmern diskutiert wird. Dieser Kategorie sind auch Stammtische zuzuordnen. Ärztestammtische können mit bis zu 3 Punkten bewertet werden, wenn der Antragstellung ein zeitlich inhaltlich detailliertes Programm mit Benennung der Referenten beigefügt ist.
  • 2.2. Mehrtägige Kongresse im In- und Ausland (Kategorie B):
    Nationale oder internationale Veranstaltungen von oder unter Beteiligung von nationalen oder internationalen medizinisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaften oder Berufsverbänden, bei denen das Kammermitglied unter gleichzeitig durchgeführten Vortragsveranstaltungen über neueste wissenschaftliche Erkenntnisse auswählen kann und die ihm die Möglichkeit zur Diskussion dieser Erkenntnisse bieten. Veranstaltungen, die im Umfeld eines Kongresses stattfinden (wie z. B. Satellitensymposien, Vorsymposien, Firmensymposien oder Lunchsymposien) werden nicht gesondert anerkannt.
  • 2.3.
    Fortbildung mit konzeptionell vorgesehener Beteiligung jedes einzelnen Teilnehmers werden der Kategorie C zugeordnet, wenn die Teilnehmerzahl 25 nicht übersteigt.
    • 2.3.1. Workshops, Arbeitsgruppen, Kleingruppenarbeit stellen Fortbildungsmaßnahmen dar, bei denen der Teilnehmer durch eigene Kurzvorträge, Kleingruppenarbeit oder auf ähnliche Weise an der Durchführung aktiv beteiligt ist und die den aktuellen medizinischen Erkenntnisstand vermitteln.
    • 2.3.2.
      Fallkonferenzen sind grundsätzlich öffentlich zugängliche Veranstaltungen, bei denen von ärztlichen Mitarbeitern des Krankenhauses oder der niedergelassenen Praxis oder auswärtigen ärztlichen Referenten über Kasuistiken und neueste wissenschaftliche Erkenntnisse berichtet und mit den Teilnehmern diskutiert wird.
      Abteilungsinterne Besprechungen von Patientenkasuistiken und/ oder Entscheidungsfindungsprozesse im klinischen Alltag können nicht als eigenständige Fortbildung anerkannt werden, auch wenn hierbei ggf. Lerneffekte erzielt werden. Um fortbildungsrelevante Veranstaltungen handelt es sich insofern, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
      • Vorträge, die den Empfehlungen zur ärztlichen Fortbildung der Bundesärztekammer entsprechen mit Benennung von Referent und Vortragsthema
      • Veröffentlichung der Veranstaltung im Online-Fortbildungskalender der Landesärztekammer (arztöffentliche Veranstaltung)
      • Veranstaltung ist nicht Teil der klinischen Routine und dient nicht der Therapieentscheidung im Einzelfall
      • Fälle werden in anonymisierter oder pseudonymisierter Form vorgestellt.
      • Die datenschutzrechtlichen Regelungen werden eingehalten.
      Die Erfüllung der vorgenannten Kriterien wird durch den wissenschaftlichen Leiter gegenüber der Ärztekammer bestätigt.
    • 2.3.3. Qualitätszirkel sind periodische Veranstaltungen, bei denen die Teilnehmer einerseits über eigene Kenntnisse und Erfahrungen bei der Erkennung und Behandlung spezieller Erkrankungen berichten. Andererseits berichten auswärtige Vortragende den Teilnehmern über neueste wissenschaftliche Erkenntnisse zu Ursachen und Therapie dieser Erkrankungen. Auf dieser Grundlage werden Untersuchungs- und Behandlungsstrategien abgestimmt und diese schriftlich dokumentiert.
    • 2.3.4. Balintgruppen und Supervisionen: Die Teilnehmer berichten über eigene Erfahrungen im Umgang mit von ihnen behandelten Patienten. Um das eigene Verhalten und die eigenen therapeutischen Entscheidungen zu überprüfen wird mit den anderen Teilnehmern bzw. dem Supervisor (bei der Einzelsupervision) darüber diskutiert. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse werden schriftlich dokumentiert.
    • 2.3.5. In Literaturkonferenzen (Journal Clubs) werden relevante Publikationen zu einem ausgewählten medizinischen Themenkreis vorgestellt und diskutiert.
  • 2.4. Strukturierte interaktive Fortbildung über Printmedien oder elektronisch verfügbare Versionen mit nachgewiesener Qualifizierung und Auswertung des Lernerfolgs in digitaler bzw. schriftlicher Form (Kategorie D).
    Eine mediengestützte Fortbildungsmaßnahme muss den Qualitätsanforderungen an Präsenzveranstaltungen sowie den zusätzlichen Qualitätsanforderungen an mediengestützte Fortbildungsmaßnahmen gemäß den „Empfehlungen zur ärztlichen Fortbildung“ der Bundesärztekammer in der jeweils gültigen Fassung genügen. Eine abschließende Lernerfolgskontrolle gemäß Ziffer 3.6. ist obligater Bestandteil dieser Fortbildungsmaßnahme. Zuständig für die Anerkennung ist grundsätzlich die Ärztekammer, in deren Zuständigkeitsbereich sich der Geschäftssitz des Anbieters bzw. Veranstalters der Fortbildungsmaßnahme befindet.
  • 2.5. Selbststudium (Kategorie E):
    Regelmäßiges Studium der medizinisch-wissenschaftlichen Fachliteratur (medizinische Fachzeitschriften und medizinische Lehrbücher). Eine gesonderte Nachweispflicht für Kammermitglieder besteht in dieser Kategorie nicht. Am 01.02. eines jeden Kalenderjahres werden den Punktekonten aller Kammermitglieder automatisch 10 Punkte gutgeschrieben.
  • 2.6.
    Wissenschaftliche Veröffentlichungen und Vorträge (Kategorie F):
    • 2.6.1. Autorentätigkeit (wissenschaftliche Veröffentlichungen): schriftliche Berichte über eigene Kenntnisse und Erfahrungen unter Berücksichtigung neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse, die in einem medizinischen Fachverlag oder in einer medizinischen Fachzeitschrift oder als Poster/Abstract veröffentlicht werden.
    • 2.6.2. Referententätigkeit (wissenschaftliche Vorträge): mündliche Berichte über eigene Kenntnisse und Erfahrungen unter Berücksichtigung neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie Tätigkeit als wissenschaftlicher Leiter.
  • 2.7. Hospitationen (Kategorie G):
    Anwesenheit bei der ärztlichen Untersuchung und Behandlung von Patienten, um bereits selbst angewendete Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden zukünftig besser durchführen zu können oder unbekannte oder längere Zeit nicht mehr selbst angewendete Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden zu erlernen. Für den Nachweis der Hospitation ist der Sächsischen Landesärztekammer eine vom Hospitationsgeber unterzeichnete Bescheinigung vorzulegen, in der dem Hospitanten oder der Hospitantin die Dauer der Hospitation (Datum und zeitlicher Umfang), der Hospitationsort und die Themenfelder der Hospitation bestätigt werden.
  • 2.8. Curricular vermittelte Inhalte (Kategorie H):
    Angebote in Form von curricularen Fortbildungsmaßnahmen; Weiterbildungskurse, die nach der Weiterbildungsordnung für eine Weiterbildungsbezeichnung vorgeschrieben sind und Zusatzstudiengänge: umfassen alle Maßnahmen zur Qualifizierung, die insbesondere nach den Curricula der Bundesärztekammer angeboten werden (siehe dazu auch: Verfahrensordnung Strukturierte curriculare Fortbildung).
  • 2.9. Tutoriell unterstützte Online-Fortbildungsmaßnahmen (Kategorie I) ermöglichen dem Teilnehmer eine individuelle Fortbildung bei eigener Zeiteinteilung. Die qualitätssteigernden Kriterien eLearning der Bundesärztekammer sollten Berücksichtigung finden.
  • 2.10. Blended-Learning-Fortbildungsmaßnahmen (Kategorie K) bilden eine inhaltliche und didaktische Einheit aus tutoriell unterstützten Online-Modulen und Präsenzveranstaltungen. Die qualitätssteigernden Kriterien eLearning der Bundesärztekammer sollten Berücksichtigung finden.