Satzung Fortbildung und Fortbildungszertifikat der Sächsischen Landesärztekammer

7. Bearbeitungsgebühren
    • 7.1. Die Höhe der Bearbeitungsgebühren für die Prüfung auf Anerkennung von Veranstaltungen ergibt sich aus der Gebührenordnung der Sächsischen Landesärztekammer.
    • 7.2. Für Veranstaltungen, die in Kooperation mit der Sächsischen Landesärztekammer durchgeführt werden oder bei denen die Sächsische Landesärztekammer als Mitverantwortlicher auftritt, müssen keine Bearbeitungsgebühren entrichtet werden.
    • 7.3. Für das Verfahren zur Bewertung (Zertifizierung) von Fortbildungsveranstaltungen werden für jede beantragte Veranstaltung von nichtärztlichen Antragstellern oder bei gewerblichen Anbietern 150,00 EUR erhoben. Gebührenpflichtig sind Veranstaltungen, bei denen folgende Institutionen als Antragsteller, Veranstalter, Mitveranstalter oder Sponsoren auftreten: Versicherungen, Krankenkassen, professionelle Fortbildungsanbieter, Berufsverbände und Fachgesellschaften und weitere Anbieter von Fortbildungsmaßnahmen, sofern sie Gebühren für die Teilnahme erheben. Ebenfalls gebührenpflichtig sind Unternehmen der Pharmaindustrie und deren Tochterunternehmen, Unternehmen der Medizinprodukteherstellung und deren Tochterunternehmen, nichtärztliche Veranstalter und weitere Drittanbieter. Zu den Drittanbietern zählen auch Veranstalter mit Sitz außerhalb Sachsens, die Veranstaltungen in Sachsen anbieten. Dies schließt auch Ärzte und medizinische Einrichtungen ein.