7. Bearbeitungsgebühren
- 7.1. Die Erhebung und Höhe der Bearbeitungsgebühren für die Prüfung auf Anerkennung von Veranstaltungen ergibt sich aus der Gebührenordnung der Sächsischen Landesärztekammer.
- 7.2. Für Veranstaltungen, die in Kooperation mit der Sächsischen Landesärztekammer durchgeführt werden oder bei denen die Sächsische Landesärztekammer als Mitverantwortlicher auftritt, müssen keine Bearbeitungsgebühren entrichtet werden.