Hinweise/FAQ´s zur Kammerwahl

Die sechste Wahlperiode der Kammerversammlung der Sächsischen Landesärztekammer geht im Juni 2015 zu Ende. Auf der Grundlage der „Wahlordnung der Sächsischen Landesärztekammer“ sind Neuwahlen der Mitglieder der Kammerversammlung durchzuführen. Nachfolgend möchten wir dazu einige Hinweise geben:

Wahlberechtigt und wählbar sind alle Mitglieder der Sächsischen Landesärztekammer, soweit das Wahlrecht oder die Wählbarkeit nach § 10 Sächsisches Heilberufekammergesetz

nicht ausgeschlossen sind und das Kammermitglied in der Wählerliste eingetragen ist.

Das Kammermitglied ist wahlberechtigt und wählbar in dem Wahlkreis, in welchem es seinen Beruf ausübt oder, falls es seinen Beruf nicht ausübt, in welchem es seinen Hauptwohnsitz hat.

Die Wählerlisten werden in der Zeit vom 17. bis 26. November 2014 aufgelegt. Die Orte für die Auflegung der Wählerlisten werden im „Ärzteblatt Sachsen“ und auf unserer Homepage bekannt gegeben.

Bitte überzeugen Sie sich ab dem 17. November 2014 davon, dass Sie in der Wählerliste eingetragen sind. Sollte das nicht der Fall sein, müssten Sie dies unverzüglich schriftlich bis zum 26. November 2014, 18.00 Uhr, beim jeweiligen Kreiswahlausschuss beanstanden.

Ihre Beanstandung (Berichtigungsantrag) muss bis zu diesem Termin dem Kreiswahlausschuss vorliegen. Nach Abschluss der Wählerlisten durch den Kreiswahlausschuss sind keine Änderungen mehr möglich. Die Anschriften der Vorsitzenden der Kreiswahlausschüsse (Kreiswahlleiter) werden ebenfalls im „Ärzteblatt Sachsen“ und auf unserer Homepage

bekannt gemacht.

Um die Richtigkeit und Vollständigkeit der Wählerlisten zu gewährleisten, werden alle wahlberechtigten Ärztinnen und Ärzte gebeten, die Aktualität Ihrer Meldedaten bei der Sächsischen Landesärztekammer möglichst bis zum 31. Oktober 2014 zu überprüfen!

Die Wahlvorschläge

sind bis spätestens 6. Februar 2015 beim Kreiswahlleiter

einzureichen. Ein Wahlvorschlag muss mindestens einen Wahlbewerber enthalten. Nach oben ist die Anzahl der Wahlbewerber unbegrenzt. Die Anzahl der in den einzelnen Wahlkreisen zu wählenden Mitglieder der Kammerversammlung wird vom Landeswahlausschuss ermittelt und im „Ärzteblatt Sachsen“, Heft 1/2015, veröffentlicht. In den Wahlvorschlägen müssen die Bewerber unter Angabe des Familiennamens, Vornamens, Geburtsdatums und ihrer Anschrift sowie der Berufsbezeichnung, Art und Ort der Berufsausübung genannt sein. Ein Wahlvorschlag darf nur Bewerber enthalten, die in den betreffenden Wahlkreisen wählbar sind. Dem Wahlvorschlag müssen schriftliche Erklärungen der Wahlbewerber beigefügt sein, dass sie der Aufnahme in den Wahlvorschlag zustimmen und dass die Wahl zum Mitglied der Kammerversammlung angenommen wird. Die Zustimmung ist unwiderruflich.

Die Wahlvorschläge müssen von mindestens fünf Wahlberechtigten des gleichen Wahlkreises unterschrieben sein. Der Wahlbewerber darf selbst auch unterzeichnen. Die Unterschriften sind auf dem Wahlvorschlag zu leisten. Ein Wahlberechtigter darf mehrere Wahlvorschläge unterstützen. Unter den Unterzeichnern gilt der Erste als Vertrauensperson für den Wahlvorschlag, der Zweite als dessen Stellvertreter. Die Vertrauensperson ist zur Abgabe von Erklärungen gegenüber dem Kreiswahlleiter und dem Kreiswahlausschuss berechtigt. Der Kreiswahlleiter stellt nach Prüfung (Zulassung) der Wahlvorschläge die Wahlbewerber nach alphabetischer Reihenfolge des Familiennamens für den Stimmzettel zusammen.

Die Wahlbewerber werden gebeten, sich den Wählern in einer Sonderbeilage zum „Ärzteblatt Sachsen“, Heft 3/2015, vorzustellen. Es ist daher erforderlich, dass die Wahlbewerber mit der schriftlichen Zustimmungserklärung zugleich ein aktuelles Foto einreichen und den auf der Rückseite des Wahlvorschlages befindlichen Fragebogen ausfüllen.

Das Formular für einen Wahlvorschlag können Sie

  • direkt auf unserer Homepage ausfüllen und ausdrucken,
  • bei der Landeswahlleiterin anfordern,
  • im "Ärzteblatt Sachsen", Heft 11/2014, ausfüllen und ausschneiden,
  • in dem Zeitraum vom 17. bis 26. November 2014 bei den Auflegungsorten für die Wählerlisten mitnehmen. 

Die Wahl der Mitglieder der Kammerversammlung erfolgt ausschließlich als Briefwahl. Die Wahlunterlagen werden Ihnen von der Landeswahlleiterin übersandt. Der Endzeitpunkt zur Ausübung des Wahlrechtes ist der 1. April 2015. Die Wahlfrist ist gewahrt, wenn bis zu diesem Tage der Stimmbrief beim Kreiswahlleiter eingegangen ist oder der Brief den Poststempel vom 1. April 2015 trägt. Sollten Sie bis 7 Tage vor dem Endzeitpunkt zur Ausübung des Wahlrechts noch keine Unterlagen erhalten haben, rufen Sie bitte bei der Landeswahlleiterin der Sächsischen Landesärztekammer, Telefon 0351 8267 414 oder 415, an. Für die in Ihrem Wahlkreis eingereichten Wahlvorschläge erhalten Sie einen Stimmzettel. Auf diesem Stimmzettel kennzeichnen Sie die Namen der Wahlbewerber, denen Sie Ihre Stimme geben wollen. Mit den Wahlunterlagen werden Ihnen weitere detaillierte Hinweise zur Ausübung des Wahlrechtes übergeben.

Der Kreiswahlausschuss stellt das Wahlergebnis für die Wahl der im Wahlkreis zu wählenden Mitglieder der Kammerversammlung fest. Die gewählten Mitglieder der Kammerversammlung und die „nachrückenden Mitglieder“ der Kammerversammlung werden im „Ärzteblatt Sachsen“, Heft 5/2015, veröffentlicht. Die konstituierende Kammerversammlung wird für den 12./13. Juni 2015 einberufen.

Dresden, im September 2014
Ass. jur. Annette Burkhardt
Landeswahlleiterin