Landeswahlausschuss
Auf einen Blick: Der Landeswahlausschuss für die Wahl der Kammerversammlung für die Wahlperiode 2027 - 2031.
Die 9. Wahlperiode der Kammerversammlung der Sächsischen Landesärztekammer endet im Juni 2027; im Frühjahr des nächsten Jahres stehen damit Neuwahlen an – und zwar sowohl für die Mandatsträger der Kammerversammlung als – in dieser Form – erstmals auch für die Vorstände unserer 13 Kreisärztekammern. Die ersten Vorbereitungen wurden im Juli 2026 mit der Berufung der Mitglieder des Landeswahlausschusses durch den Vorstand getroffen.
Die Kammerwahl im nächsten Jahr steht unter dem Dach einer im November 2025 von der Kammerversammlung neugefassten Wahlordnung.
Klar wird: Die Wahl wird moderner, einfacher und zugänglicher.
Zu den wichtigsten Neuerungen zählen:
Über die weiteren Vorbereitungen und den Wahlverlauf informieren wir regelmäßig im Ärzteblatt und auf dieser Seite.
Auf einen Blick: Der Landeswahlausschuss für die Wahl der Kammerversammlung für die Wahlperiode 2027 - 2031.
Sie haben Fragen zur Kammerwahl? Die Landeswahlleiterin beantwortet sie gern.
Nachfolgend möchten wir Ihnen einige Hinweise zum Wahlverfahren und den wesentlichen Neuerungen geben.
Auflegungsorte für die Wählerlisten zur Wahl der Kammerversammlung für die Wahlperiode 2027 - 2031.
Sie möchten kandidieren? Hier sind die Formulare für die Abgabe eines Wahlvorschlages
Die Kandidaten für die Wahl zur Kammerversammlung und für die Vorstände der Kreisärztekammern stellen sich vor.
Informationen dazu erfolgen ab Mitte Februar 2027
Informationen dazu erfolgen ab Mitte Dezember 2026
Hier finden Sie die Veröffentlichungen und Pressemitteilungen, die zum Thema Kammerwahl 2027-2031 herausgegeben wurden.