Der Ausschuss Arbeitsmedizin der Sächsischen Landesärztekammer wurde auf Beschluss der Kammerversammlung gebildet.
Der Ausschuss Arbeitsmedizin hat folgende Tätigkeitsschwerpunkte und Aufgaben:
- Arbeitsmedizinische Nachwuchsgewinnung und Nachwuchsgewinnung bei der arbeitsmedizinischen Assistenz
- Sicherung und Weiterentwicklung einer qualitativ hochwertigen Fort- und Weiterbildung
- Unterstützung der medizinischen Fakultäten bei der Erfüllung ihrer Lehraufgaben im Fach Arbeitsmedizin und Ausbau der Kooperation mit der universitären Arbeits- und Sozialmedizin in Sachsen
- Unterstützung bei der Sicherung einer qualitativ hochwertigen und evidenzbasierten arbeitsmedizinischen Betreuung der Beschäftigten im Freistaat
- Gewährleistung des Transfers wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Praxis der betriebsärztlichen Betreuung
- Schnittstellenfunktion, Netzwerker und Netzwerkpartner für betriebliche Akteure, Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter, wissenschaftliche Fachgesellschaften
- Förderer der interdisziplinären Zusammenarbeit zur Sicherung und Weiterentwicklung der primären, sekundären und tertiären Prävention für Beschäftigte im Freistaat
Mit seiner Expertise unterstützt der Ausschuss alle Prozesse im Freistaat, die dazu geeignet sind, Gesundheit und Arbeitsfähigkeit der Beschäftigten sowie ehrenamtlich Tätiger zu fördern und zu erhalten. Die Ausschussmitglieder bilden Arbeitsgruppen für die Bearbeitung der verschiedenen Fragestellungen. Der Ausschuss tagt in der Regel vierteljährlich.