Weiterführende Informationen zum Ausschuss Arbeitsmedizin

Die ehrenamtlichen Mitglieder des Ausschusses Arbeitsmedizin sind

  • Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft und Forschung auf den Gebieten der Arbeits- und Sozialmedizin, Gesundheitswissenschaften/Public Health
  • Vertreterinnen und Vertreter des dualen Arbeitsschutzes
  • angestellte und niedergelassene Arbeits- und Betriebsmedizinerinnen und -mediziner aus Sachsen

Arbeitsmedizinisches Fachgebiet und betriebsmedizinische Zusatzbezeichnung

Die Arbeitsmedizin ist ein medizinisches Fachgebiet. In der Weiterbildungsordnung für Ärzte sind die Voraussetzungen zur Erlangung der Gebietsbezeichnung geregelt. Arbeitsmedizin umfasst als präventivmedizinisches Fach die Wechselbeziehungen zwischen Arbeit und Beruf einerseits sowie Gesundheit und Krankheiten andererseits, die Förderung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit des arbeitenden Menschen, die Vorbeugung, Erkennung, Behandlung und Begutachtung arbeits- und umweltbedingter Erkrankungen und Berufskrankheiten, die Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefährdungen einschließlich individueller und betrieblicher Gesundheitsberatung, die Vermeidung von Erschwernissen und die berufsfördernde Rehabilitation.

Die Zusatz-Weiterbildung Betriebsmedizin als weitere Option zum Erwerb arbeitsmedizinischer Kompetenzen umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Wechselbeziehung zwischen Arbeit und Beruf einerseits sowie Gesundheit und Krankheiten andererseits, die Förderung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit des arbeitenden Menschen, die Vorbeugung, Erkennung und Begutachtung arbeits- und umweltbedingter Erkrankungen und Berufskrankheiten.

Wichtige Aufgaben für die Umsetzung und Weiterentwicklung der Arbeitsmedizin und des Arbeitsschutzes in Sachsen kommen den nachfolgend genannten Einrichtungen zu:

Informieren Sie sich über Struktur und Organisation

und des branchenspezifisch geregelten und insoweit rechtlich verbindlichen Arbeitsschutzes durch

als Spitzenverband aller gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand mit einer eigenen Akademie in Dresden.

stimmt die Präventionspolitik von Bund, Ländern und der gesetzlichen Unfallversicherung aufeinander ab. Es werden gemeinsame

vereinbart, und es werden zeitgemäße Beratungs- und Überwachungskonzepte entwickelt. Weiterhin sollen Anreize für Betriebe geschaffen werden, Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten zu stärken.

Für die arbeitsmedizinische Lehre im Medizinstudium sind in Sachsen

verantwortlich. Wichtige arbeitsmedizinische Forschungsprojekte mit Relevanz für die praktische betriebsärztliche Tätigkeit werden vom IPAS und vom ISAP durchgeführt. Auf den Homepages dieser beiden Universitätsinstitute finden sich auch aktuelle Veranstaltungshinweise und Termine.

ist als Ressortforschungseinrichtung des Bundes

zugeordnet. Der BAuA-Standort in Dresden widmet sich u.a. dem Transfer neuer Erkenntnisse in die Praxis des Arbeitsschutzes.

In der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e. V. (DGAUM) arbeiten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler national und international eng zusammen, um den Meinungsaustausch und den Transfer der Forschungsergebnisse in die Praxis zu fördern.

Der Verband der Deutschen Betriebs- und Werksärzte versteht sich als Zusammenschluss arbeitsmedizinisch tätiger Ärztinnen und Ärzte aus Praxis und Wissenschaft, der die Interessen seiner rund 3.300 Mitglieder vertritt und sich um die Qualität in der arbeitsmedizinischen Betreuung der Beschäftigten kümmert.

Der BsAfB hat sich zum Ziel gesetzt, insbesondere die selbständig tätigen Ärztinnen und Ärzte in der betriebsärztlichen Versorgungslandschaft zu informieren und zu vertreten.